Baustellenkoordination für Windparks nach Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Baustellenkoordination für Windparks: Wir koordinieren die Gewerke, achten auf Arbeitssicherheit und übernehmen die vereinbarten Aufgaben nach BauKG.
Als erfahrene Baustellenkoordinatorin im Bereich Windenergie sorgen wir dafür, dass Ihre Baustelle rund und sicher läuft, vom Fundament bis zur Inbetriebnahme. Wir achten auf die Arbeitssicherheit, koordinieren die unterschiedlichen Gewerke und übernehmen die vereinbarten Koordinationsaufgaben nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz; die Bauherrschaft bleibt für ihre gesetzlichen Pflichten verantwortlich, soweit diese nicht wirksam übertragen werden können oder nicht übertragen wurden. Dazu gehören die Umsetzung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben (BauKG, SiGe-Plan, Arbeitsschutzgesetz) sowie die genaue Dokumentation und Kontrolle der vorgeschriebenen Meldepflichten. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz verpflichtet Bauherr:innen, für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu sorgen, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander arbeiten. Im Windpark ist das die Regel: Fundamentbau, Kabelverlegung, Wegebau und Anlagenmontage greifen ineinander. Eine laufende Koordination vermeidet Gefährdungen und Behinderungen zwischen den Gewerken.
Besonders anspruchsvoll sind Arbeiten in der Höhe, Kranhübe und Schwertransporte auf Baustellenwegen, während parallel Tiefbau und Kabelverlegung laufen. Zuständig für die Kontrolle ist das Arbeitsinspektorat. Das Gesetz kennt zwei Rollen. Der Planungskoordinator wird für die Vorbereitungsphase bestellt, der Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase. Bauherr:innen müssen eine Vorankündigung erstellen, wenn die Arbeiten länger als 30 Arbeitstage dauern und gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind oder wenn der Umfang 500 Personentage übersteigt. Die Vorankündigung nennt unter anderem Standort, Beteiligte, Art des Bauwerks, Beginn und Dauer der Arbeiten, die Höchstzahl der Beschäftigten sowie Anzahl und Namen der beauftragten Unternehmen. Die Bestellung erfolgt durch die Bauherr:innen, bei entsprechender Beauftragung auch durch die Projektleitung.
Für Baustellen mit Vorankündigung ist außerdem ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) notwendig, der vor Eröffnung der Baustelle vorliegen muss. Er enthält unter anderem Angaben zum Baugelände, einen Ablaufplan der Arbeiten, Schutzmaßnahmen, Regelungen zu gegenseitigen Gefährdungen und gemeinsamen Einrichtungen sowie die Zuständigkeiten, und alle betroffenen Personen müssen Zugang dazu haben. Die Unterlage für spätere Arbeiten hält Merkmale des Bauwerks fest, die bei Wartung und Instandhaltung wichtig sind, etwa Zugänge, Anschlagpunkte und Leitungsverläufe. Im Windpark sind das zum Beispiel der Zugang zu den Anlagen, Anschlagpunkte für spätere Arbeiten und der Verlauf der Parkverkabelung. Wer hier sauber dokumentiert, erleichtert später Wartung und Rückbau. Bei Änderungen am Bauablauf oder bei zusätzlichen Unternehmen sind Vorankündigung, SiGe-Plan und Unterlage anzupassen, soweit ihre Angaben oder Schutzmaßnahmen betroffen sind.
Im laufenden Betrieb der Baustelle kontrolliert der Baustellenkoordinator durch Begehungen, ob der Plan umgesetzt wird. Gegenüber den ausführenden Unternehmen weist er auf Mängel hin und kann bei erfolgloser Aufforderung das Arbeitsinspektorat anrufen; weitergehende Befugnisse hängen von der Beauftragung ab. Die Baustellenkoordination ergänzt die örtliche Bauaufsicht und die Umweltbaubegleitung im Windpark. Die Grundlagen entstehen in der Ausführungsplanung. Wie weit Ihr Projekt ist, sehen Sie jederzeit im EWS Construction Monitoring. Auch auf PV-Baustellen übernehmen wir die Baustellenkoordination.



