Technische Abnahme von Windenergieanlagen nach BWE-Standard
Technische Abnahme von Windenergieanlagen: unabhängige, normkonforme Anlageninspektion nach BWE-Standard, für eine sichere und vertragskonforme Inbetriebnahme.
Die Abnahme einer Windenergieanlage ist ein Meilenstein und verlangt hohe technische Präzision. Wir begleiten Sie mit einer fachgerechten, normkonformen und unabhängigen Inspektion, die Teilentladungsmessungen und die umfassende WEA-Abnahme nach BWE-Standard umfasst. So gehen Ihre Anlagen sicher, vertragskonform und betriebsbereit ans Netz. Die Abnahme ist der Punkt, an dem Anlage und Vertrag zusammenkommen: Sie prüfen, ob die Windenergieanlage wie bestellt geliefert und errichtet wurde, bevor der Betrieb startet. Eine unabhängige Prüfung vermeidet spätere Diskussionen über Mängel. In Lieferverträgen ist die Übernahme meist daran geknüpft, dass jede Anlage mechanisch fertiggestellt und in Betrieb genommen ist und die vereinbarten Prüfungen bestanden hat, die in der Regel mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden.
Die Übernahme kann für einzelne Anlagen, in Gruppen oder für den gesamten Windpark erfolgen. Zeitpunkt und Umfang der SCADA-Prüfung richten sich nach Liefervertrag und vereinbartem Abnahmeprogramm. Neben der Anlagentechnik zählen Dokumente. Gutachten zur Abnahme beschreiben den Ist-Zustand zum Prüfzeitpunkt eindeutig, bewerten ihn anhand von Normen und Richtlinien und stufen ein, ob ein Mangel vorliegt. Sie schlagen, soweit möglich, Maßnahmen zur Behebung vor und machen Messverfahren und Datengrundlagen nachvollziehbar. Neben der Bauabnahme kennt die Praxis weitere Gutachtenarten, etwa für das Ende der Gewährleistung und für wiederkehrende Prüfungen. Gutachter:innen müssen für die Arbeit an der Anlage geeignet sein, auch für Höhenarbeit sowie Steigen und Retten, und das Betriebshandbuch beachten.
Auch gegenüber der Behörde sind Nachweise erforderlich. Je nach Verfahren verlangen Behörden vor der Inbetriebnahme Bestätigungen befugter Fachleute zur Standsicherheit, zur Maschinentechnik und zur Elektrotechnik, dazu einen Prüfbefund der elektrischen Anlage. Ob eine mehrmonatige Dauerprüfung zur Typprüfung, zu einem vertraglichen Nachweis oder zum Abnahmeprogramm gehört, richtet sich nach Zertifizierungsverfahren und Vertrag. Dazu kommen Typenschild und CE-Kennzeichnung sowie die Funktionsprüfung des Netzschutzes in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Sie erhalten ein Überprüfungsgutachten mit Fotodokumentation und Mängelliste und lösungsorientierte Empfehlungen. Die Mängelliste hält fest, was vor der Übernahme oder innerhalb der Gewährleistung zu beheben ist. Gegenüber WEA-Hersteller:innen und anderen Gewerken unterstützen wir Sie in der Kommunikation.
Die technische Abnahme schafft damit eine dokumentierte Ausgangslage für die Gewährleistung, denn Mängel sind festgehalten und Fristen für ihre Behebung lassen sich vereinbaren. Die Teilentladungsmessung bewertet dabei Kabelstrecken, Muffen, Endverschlüsse und Schaltanlage, ohne die Betriebsmittel zusätzlich zu belasten. Die Abnahme ergänzt die örtliche Bauaufsicht für Windparks; die Teilentladungsmessung gibt es auch als eigene Leistung. Den Stand bis zur Abnahme sehen Sie im EWS Construction Monitoring. Für das Verfahren gegenüber Behörden gibt es die fachliche Begleitung des Abnahmeverfahrens, die Unterlagen bündelt das Kollaudierungsoperat.



