Ausschreibung Windenergieanlagen: Hersteller wählen, Vertrag verhandeln
Ausschreibung von Windenergieanlagen: Wir begleiten Sie von der Vorbereitung über die Verhandlungen mit den WEA-Hersteller:innen bis zum Vertragsabschluss.
Die Ausschreibung von Windenergieanlagen erfordert Fachwissen, Strategie und höchste Präzision. Mit umfassender Marktkenntnis und technischem Know-how begleiten wir Sie im gesamten Ausschreibungsprozess. Dazu gehört die unabhängige Beratung zur Auswahl der geeigneten WEA-Komponenten, etwa der SCADA-Systeme, und die Unterstützung im gesamten Verhandlungsprozess mit dem Ziel, den Bestpreis zu erreichen. Die Windenergieanlage ist technisch und wirtschaftlich die zentrale Komponente eines Windparks. Eine Ausschreibung stellt die Angebote verschiedener WEA-Hersteller auf eine vergleichbare Basis, von den technischen Anforderungen bis zu den Vertragsbedingungen. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer fundierten Grundlage und gehen gut vorbereitet in die Verhandlung.
Wichtig ist dabei die Passung zum Standort: Die Nennwindgeschwindigkeit ist anlagenspezifisch, und für die Standortbewertung sind Leistungskennlinie und Windverhältnisse am Standort maßgeblich. Die Nennleistung neu errichteter Onshore-Anlagen hängt von Markt, Standort und Errichtungsjahr ab; für die Ausschreibung sind die aktuell verfügbaren Anlagentypen heranzuziehen. Welche Anlage wirtschaftlich passt, hängt daher vom Windangebot, der Netzanbindung und den Transportmöglichkeiten ab. Im Liefervertrag für Windkraftanlagen sind einige Punkte besonders wichtig. Der Leistungsumfang muss klar sein: Werden nur die Anlagen geliefert oder auch Fundamente, Kabel und Montage, und wer übernimmt das Risiko an den Schnittstellen? Häufig werden Leistungskurve, Verfügbarkeit und Schall zugesichert und nach der Übernahme in Tests überprüft.
Auch die Übernahme selbst ist zu regeln, denn sie kann für einzelne Anlagen, in Gruppen oder für den gesamten Windpark erfolgen. Das SCADA-System kann später abgenommen werden, muss aber vor der Gesamtübernahme geprüft sein. Betrieb, Wartung und Verfügbarkeitszusagen sind meist in einem eigenen, langfristigen Servicevertrag geregelt, der eng mit der Mängelhaftung verzahnt ist. Allgemeine Zusagen, etwa zur Netzcode-Konformität, sind schwer durchsetzbar, wenn sie nicht in der technischen Spezifikation stehen. Sie gehören deshalb in die Ausschreibungsunterlagen. Wer das schon in der Ausschreibung bedenkt, verhandelt mit dem besseren Überblick. Am Ende der Ausschreibung steht ein Liefervertrag, der Umfang, Zusagen, Übernahme und Service klar festlegt.
Weitere Verhandlungspunkte sind die Haftungsobergrenzen, die für Verzug und für Leistungsabweichungen meist gesondert gedeckelt werden, sowie der Zeitpunkt der Übernahme, an dem auch der Verzugsschadenersatz hängt. Die vertragliche Zuordnung des Risikos für die Installationskräne ist projektspezifisch und sollte ausdrücklich geregelt werden. Auch die Turmbauart wirkt sich aus: Ein Hybridturm mit Betonunterbau aus Ringen stellt andere Anforderungen an Transport und Montage als ein Stahlrohrturm. Die technischen Grundlagen liefert die Ausführungsplanung Ihres Windparks. Parallel dazu schreiben wir die Elektro- und Bauleistungen aus. Nach der Lieferung prüfen wir die Anlagen bei der technischen Abnahme nach den vertraglich vereinbarten Prüf- und Abnahmekriterien. Ob die zugesagten Werte erreicht werden, zeigt die Leistungskurvenvermessung. Für Solarprojekte beraten wir bei der Ausschreibung von PV-Komponenten.



