Baustellenkoordination für Batteriespeicher und Netzinfrastruktur

Technologie
Speicher & Netz
Tätigkeitsfeld
Schlüsselfertig
Technische Bauleistungen
Phase
Umsetzung
Subphase
Baumanagement

Baustellenkoordination für Batteriespeicher: Von der Fundamentierung bis zur Inbetriebnahme greifen alle Gewerke sicher ineinander.

Als erfahrene Koordinatorin sorgen wir dafür, dass auf Ihrer Speicherbaustelle alle Gewerke optimal ineinandergreifen. Von der Fundamentierung bis zur Inbetriebnahme achten wir auf die Arbeitssicherheit, koordinieren die beteiligten Firmen und übernehmen die vereinbarten Koordinationsaufgaben nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz; die Verantwortung der Bauherrschaft für ihre gesetzlichen Pflichten bleibt davon unberührt. Wir überwachen die gesetzlichen Vorgaben (BauKG, SiGe-Plan) und kontrollieren die vorgeschriebenen Meldepflichten.

Auf einer Speicherbaustelle arbeiten mehrere Firmen von der Fundamentierung bis zur elektrischen Inbetriebnahme Hand in Hand. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) verpflichtet Bauherr:innen, für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind. Für die Vorbereitungsphase ist ein Planungskoordinator, für die Ausführungsphase ein Baustellenkoordinator schriftlich zu bestellen; erforderlich sind eine einschlägige Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Die Verantwortung bleibt bei der Bauherrschaft, die Koordinatoren sind jeweils nur für ihre Bauphase zuständig. Unsere Koordination vermeidet Gefährdungen und Behinderungen zwischen den Gewerken. Die Bauherrschaft kann bestimmte Pflichten an einen Projektleiter übertragen, eine Person kann Planungs- und Baustellenkoordination zugleich übernehmen, und auch bei nicht vorankündigungspflichtigen Bauvorhaben muss die bestellte Person die erforderliche Ausbildung und Berufserfahrung nachweisen. Die Gefährdungen wechseln mit dem Baufortschritt, vom Tiefbau über die Montage schwerer Container und Module bis zu den Elektroarbeiten vor der Inbetriebnahme.

Der Baustellenkoordinator koordiniert die Gefahrenverhütung in der Ausführung, sorgt dafür, dass Arbeitgeber und Selbständige den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) anwenden, organisiert die Zusammenarbeit und Information der Unternehmen und passt SiGe-Plan und Unterlage an den Baufortschritt an. Er trifft Maßnahmen, damit nur befugte Personen die Baustelle betreten, und informiert bei Gefahren den Bauherrn. Der SiGe-Plan ist bei vorankündigungspflichtigen Baustellen und außerdem bei Arbeiten mit besonderen Gefahren nötig, etwa in der Nähe von Hochspannungsleitungen. Die Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat ist bei mehr als 30 Arbeitstagen mit gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigten oder bei mehr als 500 Personentagen vorgesehen. Sie geht spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn ein, ist auf der Baustelle sichtbar auszuhängen und bei Änderungen anzupassen. Sie nennt unter anderem Standort, Bauherrschaft, Koordinatoren, Beginn und Dauer, Höchstzahl der Beschäftigten und die beteiligten Unternehmen. Lassen sich festgestellte Mängel nicht beseitigen, kann der Baustellenkoordinator das Arbeitsinspektorat anrufen, das die zuständige Behörde ist. Sobald Batteriesysteme angeschlossen sind, ist zu beachten, dass sie unter Spannung stehen können, was den Zugang bei Störungen einschränkt. Änderungen im Bauablauf werden im SiGe-Plan nachgeführt, damit alle Betroffenen Zugang zum aktuellen Stand haben.

Ergänzend begleiten wir den Bau mit der örtlichen Bauaufsicht für Speicherprojekte und der Umweltbaubegleitung. Zum Abschluss folgt die technische Abnahme; wie das Verfahren mit den Behörden abläuft, zeigt die fachliche Begleitung des Abnahmeverfahrens.

Ihre Vorteile bei der Baustellenkoordination für Batteriespeicher
Fundierte Expertise aufgrund umfangreicher Projekterfahrung
Expert:innen, die das gesamte Qualifikationsspektrum für ein sicheres Baumanagement abdecken
Zentrale Koordination: Bei EWS laufen alle Fäden zusammen
Strenge Umsetzung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben (BauKG, SiGe-Plan, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
Genaue Dokumentation und Kontrolle der vorgeschriebenen Meldepflichten