Beschaffung und Lieferung für PV-Anlagen als EPC-Dienstleister
Beschaffung und Lieferung für Photovoltaik: Als EPC-Dienstleister koordinieren wir Material, Bestellungen und Liefertermine zentral und transparent.
Als EPC-Dienstleister setzen wir Ihre PV-Anlage aus einer Hand um. Das gilt für Agri-PV-Anlagen zur Doppelnutzung von Grün- und Ackerlandflächen, für fixe oder nachgeführte PV-Freiflächen-Anlagen und für PV-Anlagen auf befestigten Flächen und Parkplätzen. Wir realisieren Photovoltaikprojekte effizient, termintreu und mit klarem Fokus auf Qualität und Wirtschaftlichkeit, mit hochwertiger Technik, bewährten Partner:innen und präziser Ausführung.
Bei PV-Anlagen bestimmen Auswahl und Lieferzeit der Komponenten den Bauablauf. Zu den wesentlichen Komponenten zählen Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter und Trafostationen, bei Bedarf auch Nachführsysteme und Batteriespeicher. Ist eine Lieferung nicht rechtzeitig abgestimmt, steht die Baustelle. Deshalb gehört die Beschaffung in ein EPC-Projekt von Anfang an zur Planung, und die Verantwortung für das Zusammenspiel der Teile liegt bei einem Ansprechpartner. Förderverträge machen die Terminplanung zusätzlich verbindlich: Für Investitionszuschuss und Marktprämie gelten unterschiedliche Inbetriebnahmefristen; maßgeblich sind der jeweilige Fördervertrag bzw. Zuschlag und die Förderbedingungen. Eine zentrale Beschaffung erleichtert die Nachweise, weil Datenblätter, Zertifikate und Prüfberichte der Komponenten von Anfang an gesammelt werden und später in die Dokumentation einfließen. Ob Batteriespeicher mitgeliefert werden, ist früh zu klären, weil es Netzanschluss und Lieferumfang verändert.
Bei der Auswahl gelten technische und formale Maßstäbe. Module sollten nach IEC 61215 (Bauartqualifikation) und IEC 61730 (Sicherheit) geprüft sein. Wechselrichter müssen die Anforderungen des Netzbetreibers erfüllen: Für kleinere Anlagen verlangt er auf Anforderung CE-Konformitätserklärungen, Prüfberichte nach den in den TOR Stromerzeugungsanlagen (früher TOR Erzeuger) genannten Regelwerken (etwa OVE R 25 oder EN 50549-1) und die Bestätigung der Ländereinstellung Österreich, bei größeren Anlagen zusätzlich Konformitätsnachweise nach den TOR Stromerzeugungsanlagen. Wer das vor der Bestellung klärt, vermeidet teure Umbauten kurz vor der Inbetriebnahme. Bei Freiflächenanlagen auf Grünland und Acker bestimmt die Förderung auch die Unterkonstruktion: Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom verlangt für den Investitionszuschuss rückstandslos rückbaubare Anlagen, einen Mindestabstand der Modultischunterkante zum Boden (derzeit 80 cm) und Reihenabstände von mindestens 2 m (nicht für innovative und nachgeführte Anlagen); maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen. In EPC-Verträgen wird außerdem geregelt, ob der Auftragnehmer die Hauptkomponenten selbst beschafft oder die Projektgesellschaft sie direkt bestellt. Im zweiten Fall bleiben Preis- und Währungsrisiko bei der Projektgesellschaft, und eine Dreiparteien-Vereinbarung mit dem Lieferanten regelt Ersatzlieferungen. Üblich sind Herstellergarantien, die an die Projektgesellschaft und finanzierende Institute übertragbar sind.
Eine effiziente Beschaffung ist die Grundlage jedes erfolgreichen PV-Projekts. Deshalb koordinieren wir Materialauswahl, Bestellprozesse und Liefertermine zentral und transparent. So vermeiden wir Verzögerungen und unnötige Kosten, und alle Komponenten stehen dann zur Verfügung, wenn sie für die Umsetzung gebraucht werden. Welche Hersteller in Frage kommen, klärt die Ausschreibung der PV-Komponenten. Danach folgt die schlüsselfertige Montage, auf der Baustelle sorgt die Baustellenkoordination für den Ablauf. Für Batteriespeicher gibt es die Beschaffung und Lieferung von Speichern.








