Elektrotechnische Planung für Batteriespeicher und Netzanschluss
Elektrotechnische Planung für Batteriespeicher: Auslegung, Dimensionierung und Netzberechnungen für sichere und systemdienliche Energiesysteme.
Eine präzise elektrotechnische Planung ist die Grundlage für den sicheren und effizienten Betrieb moderner Energiesysteme. Wir begleiten Sie von der Konzeptphase bis zur Umsetzung: von der Auslegung und Dimensionierung der Energiespeicher bis zu den Netzberechnungen. Das Ergebnis sind sichere, effiziente und systemdienliche Lösungen. Für das Netz verhält sich ein Batteriespeicher je nach Betriebszustand wie eine Erzeugungsanlage oder wie ein Verbraucher, die elektrotechnische Planung für Batteriespeicher muss deshalb das Laden aus dem Netz ebenso abdecken wie die Einspeisung. Je nach Aufstellung ist der Speicher eine eigenständige Anlage, teilt sich mit einer Erzeugungsanlage den Netzanschluss oder gehört zu einer bestehenden Verbrauchsanlage, und jede dieser Varianten verlangt ein eigenes elektrisches Konzept.
Die elektrotechnische Planung des Batteriespeichers reicht von der internen Verkabelung über die Netzableitung bis zum Einspeisepunkt der Netzbetreiberin. Lastfluss, Kurzschluss, Verlustoptimierung und thermische Dimensionierung berechnen wir mit modernen Methoden, die Netzrückwirkungen zeigen die Netzverträglichkeit. Den Maßstab setzen die technischen Anforderungen der Netzbetreiber, die in Österreich in den Technischen und Organisatorischen Regeln (TOR) festgelegt sind. Sie betreffen das Verhalten bei Frequenz- und Spannungsabweichungen, die Bereitstellung von Blindleistung und den Netzschutz. Anlagen müssen kurze Spannungseinbrüche durchfahren, in der Mittelspannung wird dabei Blindstrom zur Netzstützung eingespeist. Die Zuschaltung ist erst bei zulässiger Spannung und Frequenz erlaubt, danach darf die Leistung nur in begrenzter Rampe ansteigen. Erhöht ein Speicher den Kurzschlussstrom über den Bemessungswert vorhandener Betriebsmittel, sind Gegenmaßnahmen wie eine Strombegrenzung oder die Verstärkung der Anlage zu vereinbaren. Der Netzentkupplungsschutz trennt die Anlage bei Verletzung der Grenzwerte, und die Blindleistung wird nach Vorgabe des Netzbetreibers über einen festen Wert oder über eine spannungsabhängige Kennlinie geregelt. Dreiphasige Anlagen sind symmetrisch auszulegen.
Beim Netzanschluss eines Batteriespeichers hält das Anschlusskonzept des Netzbetreibers Anschlusspunkt, maximale Leistung, zulässige Netzrückwirkungen und das Blindleistungsverfahren fest. Für die elektrotechnische Planung gilt: Je größer die Anschlussleistung, desto höher liegt der Anschlusspunkt in der Regel im Netz, große Anlagen werden typischerweise im Umspannwerk angeschlossen. Bei größeren Anlagen beurteilt der Netzbetreiber zuerst den Antrag und legt Netzkonzept und Netzzugangsvertrag vor, danach sind Baugenehmigung und elektrizitätsrechtliche Genehmigung nachzuweisen, bei der Inbetriebnahme legt er die erforderlichen Nachweise, Prüfungen und Freigaben fest. Vor Errichtung und wesentlicher Änderung ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen, ob für die Anlage eine verantwortliche Betriebsleitung vorgeschrieben ist, richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und der konkreten Anlagenkonfiguration. Mit unserer Genehmigungsabteilung stimmen wir uns früh ab, damit Risiken gar nicht erst entstehen, und wir unterstützen Sie in der Kommunikation mit der Netzbetreiberin.
Ausgangspunkt ist oft die Lastganganalyse für Speicher und Netz, die den Bedarf an Speicherkapazität klärt. Die Netzabstimmung läuft über die netztechnische Konzepterstellung. Welche Komponenten dafür vorgesehen werden, behandelt die Beratung und Planung der Anlagenausstattung für Batteriespeicher und Smart Grid. Anschließend folgt die Ausführungsplanung für Speicher und Netz.

