Schallemissionsmessung an Windenergieanlagen (Nachvermessung)
Schallemissionsmessung an Windenergieanlagen: Wir erfüllen die Nachvermessung aus dem Bescheid mit akkreditierter Messung und normkonformem Gutachten.
Im Zuge der Genehmigung eines Windparks schreiben die Behörden üblicherweise eine Nachvermessung der genehmigten Schallemission beziehungsweise des Schallleistungspegels als Bescheidauflage vor. Die prognostizierte Lärmsituation muss dafür mit der tatsächlichen verglichen werden. Mit akkreditierten Schallemissionsmessungen von EWS erfüllen Sie diese Auflage fachgerecht. Ob und in welchem Umfang nach der Errichtung nachgemessen wird, regelt der jeweilige Bescheid und kann je nach Anlage und Bundesland unterschiedlich ausfallen. Die Schallemission beschreibt, wie viel Schall die Windkraftanlage selbst abstrahlt, die Schallimmission dagegen, was bei Nachbar:innen ankommt. Die Anlage selbst lässt sich schon bei der Konstruktion leiser machen, etwa durch geräuschoptimierte Rotorblätter.
Gemessen wird nach der Norm IEC 61400-11, in Österreich in der jeweils gültigen Ausgabe als ÖVE/ÖNORM EN übernommen. Sie bestimmt den Schallleistungspegel der Anlage und die Tonhaltigkeit des Geräuschs. Das Mikrofon liegt dabei auf einer Bodenplatte windabwärts der Anlage. Um das Hintergrundgeräusch herauszurechnen, wird auch bei abgeschalteter Anlage gemessen. Die Ergebnisse werden in Windgeschwindigkeitsklassen von 0,5 m/s Breite ausgewertet und auf eine standardisierte Windgeschwindigkeit in zehn Metern Höhe bezogen. Die Windgeschwindigkeit wird bei laufender Anlage aus der Anlagenleistung oder dem Anlagenanemometer abgeleitet, bei Stillstand am Messmast. Pro Windgeschwindigkeitsklasse ist eine Mindestzahl an Messpunkten erforderlich.
Die Tonhaltigkeit zeigt, ob einzelne Töne aus dem Geräusch herausragen, was Anrainer:innen als besonders auffällig empfinden können. Sie wird aus einer Frequenzanalyse bestimmt. Zusätzlich zeigt das Terzbandspektrum von 20 Hz bis 10 kHz, in welchen Frequenzbereichen die Anlage Schall abgibt. Diese Frequenzanalyse macht Auffälligkeiten sichtbar, die ein einzelner Schallpegel verbirgt. Die Messkampagne führt unsere akkreditierte Prüfstelle, das EWS Testing Center, standortspezifisch durch. Wir messen in den erforderlichen Windgeschwindigkeitsklassen im Tagzeitraum und, falls erforderlich, im Nachtzeitraum, mit aktueller kalibrierter beziehungsweise geeichter Messtechnik und nach international anerkannten Standards. Dank hohem personellen und technischen Einsatz erfolgt die Messkampagne zeitnah. Mit der WEA-Herstellerin und Nachbar-Betreiber:innen stimmen wir uns technisch und lösungsorientiert auf Augenhöhe ab.
Ihr Nutzen: Mögliche Schallreduktionen lassen sich auf das erforderliche Minimum begrenzen, und der Ertrag Ihres Windparks kann steigen. Wir geben praxisnahe Empfehlungen zur Windparkoptimierung und erstellen normkonforme Kollaudierungsgutachten. Die Prognose dazu entsteht im Betriebs- und Bauschallgutachten, die Wirkung bei Anrainer:innen prüft die Schallimmissionsmessung. Ergänzend gibt es die Leistungskurvenvermessung für die Ertragsseite. Die Ergebnisse der Schallemissionsmessung an Ihrer Windenergieanlage dienen zudem als Vergleichsbasis für spätere Kontrollmessungen, etwa nach Änderungen an Betriebsmodus oder Rotorblättern. In Lieferverträgen werden Schalltests nach der Übernahme häufig vereinbart und mit Vertragsstrafen verknüpft, die Messung liefert dafür den Nachweis. Für Photovoltaik gibt es die Schallemissionsmessung für PV-Anlagen.

