Schallimmissionsmessung für Windparks und Windenergieanlagen

Technologie
Wind
Tätigkeitsfeld
Akkreditierte Leistungen
Messungen & Erhebungen
Phase
Planung
Subphase
Entwurfsplanung

Schallimmissionsmessung für Windkraft: Wir ermitteln die ortsübliche Schallbelastung an maßgeblichen Immissionsorten, normgerecht und akkreditiert.

Wind ist hörbar. Windenergieanlagen sind es auch. Die Ermittlung der ortsüblichen Schallimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten bildet die Basis für ein optimiertes Windpark-Layout, schon in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Messkampagne führt unsere akkreditierte Prüfstelle, das EWS Testing Center, mit kalibrierter, hochpräziser Sensorik durch. Die Messungen sind unabhängig, transparent und normgerecht und dauern je nach Aufgabe von 24 Stunden bis zu mehreren Wochen. Maßgebliche Immissionsorte sind jene Nutzungen in der Nachbarschaft, die vom Windpark voraussichtlich am stärksten betroffen sind.

Gemessen wird, was vor dem Bau schon da ist. Das ist wichtig, weil das Hintergrundgeräusch mit der Windgeschwindigkeit steigt und die Anlage bei starkem Wind gegenüber dem Umgebungsgeräusch an Bedeutung verliert. Liegt das Hintergrundgeräusch deutlich über dem Immissionswert der Anlage, fällt deren Beitrag zum Gesamtgeräusch geringer aus; eine konkrete Wahrnehmbarkeit lässt sich daraus allein nicht ableiten. Deshalb werden Schall und Wind gleichzeitig erfasst und gemeinsam ausgewertet. Die Windgeschwindigkeit wird zeitsynchron mitgemessen und, soweit erforderlich, unter Berücksichtigung von Messhöhe, Gelände und Windprofil auf die relevante Höhe bezogen. In Österreich gilt dabei der Basispegel LA,95 als Maßstab, also der Pegel, der in 95 Prozent der Messzeit überschritten wird. Die Messung richtet sich nach der ÖNORM S 5004, die Planungsrichtwerte ergeben sich aus der Flächenwidmung nach ÖNORM S 5021. Der anzusetzende Planungsrichtwert für den Basispegel ist anhand der Widmungskategorie, der anzuwendenden Normfassung und der behördlichen Vorgaben festzulegen. Ausgewertet wird getrennt nach Tag (6 bis 19 Uhr), Abend (19 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr). Bei sehr hohen Windgeschwindigkeiten wird die Prognose unsicherer, weil das windinduzierte Umgebungsgeräusch überwiegt.

Je nach Land gelten unterschiedliche Anforderungen. An Standorten in Österreich ermitteln wir windgeschwindigkeitsabhängige Basispegel nach den österreichischen Vorgaben. An Standorten in Deutschland erfassen wir die ständig vorhandenen Fremdgeräusche mit einer für die Fragestellung geeigneten Messmethode. Dort wird die Prognose nach DIN ISO 9613-2 gerechnet und an den Immissionsorten nach den Richtwerten der TA Lärm bewertet. Nach der Errichtung kann eine Nachweismessung unter geeigneten Betriebs- und Umgebungsbedingungen zur Prüfung der genehmigten Betriebsimmissionen herangezogen werden. Das ist sinnvoll, weil Fertigungstoleranzen oder Beschädigungen zu höheren Emissionen führen können. Die Schallemission der Anlage selbst wird davon getrennt nach ÖVE/ÖNORM EN 61400-11 bestimmt, und für tieffrequente Geräusche in der Nachbarschaft gelten gesonderte Beurteilungskriterien.

Wir lassen kein geeignetes Messfenster ungenutzt, damit Ihr Vorhaben zügig umgesetzt werden kann. Die Daten bilden die Grundlage für eine transparente Kommunikation gegenüber Anrainer:innen und Behörden. Sie fließen in das Betriebs- und Bauschallgutachten und in die SUP-Fachbeiträge für Windkraft ein. Im laufenden Betrieb folgt gegebenenfalls die Schallemissionsmessung und Frequenzanalyse. Für Photovoltaik gibt es die Schallimmissionsmessung für PV-Anlagen.

Ihre Vorteile bei der Schallimmissionsmessung
Jahrzehntelange Erfahrung in der Planung und Durchführung von Schallimmissionsmessungen an Windparks
Durchführung der Messkampagne durch unsere akkreditierte Prüfstelle (EWS Testing Center)
Kalibrierte, hochpräzise Sensorik für zuverlässige und reproduzierbare Messergebnisse
Unabhängige, transparente und normgerechte Messungen (24 Stunden bis mehrere Wochen)
Zeitnahe Durchführung der Messkampagne durch hohen personellen und technischen Einsatz
Österreich: Ermittlung windgeschwindigkeitsabhängiger Basispegel gemäß CLS
Deutschland: Messung ständig vorhandener Fremdgeräusche gemäß TA Lärm
Nachweismessung zur Einhaltung der genehmigten Betriebsimmissionen