Betriebs- und Bauschallgutachten für Windparks inkl. Erschütterungen
Schallgutachten für Windparks: normkonforme Beurteilungspegel für Betrieb und Bauphase als Grundlage für die schalltechnische Genehmigung.
Schall zählt bei der Windparkplanung zu den kritischsten Faktoren. Er entscheidet über die Akzeptanz der Anrainer:innen und über die Genehmigung. Das Betriebsschallgutachten beurteilt die Geräusche der Windenergieanlagen im laufenden Betrieb, das Bauschallgutachten jene der Bauphase. Dazu kommen Aussagen zu Erschütterungen. Wir berechnen die Beurteilungspegel mit moderner Berechnungssoftware, bewerten sie normgerecht und geben Empfehlungen, wie sich die Geräuschbelastung minimieren lässt.
In Österreich werden die Pegel nach der ÖNORM ISO 9613-2 zur Schallausbreitung im Freien berechnet, deren Prognoseunsicherheit von den Eingangsparametern und den Standortbedingungen abhängt. Verglichen werden sie mit den im Verfahren maßgeblichen Richtwerten, etwa den Planungsrichtwerten der Flächenwidmung nach ÖNORM S 5021. Die Beurteilung betrachtet die ungünstigste Situation und stellt der Vorbelastung die Zusatzbelastung der neuen Anlagen gegenüber. Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Ist-Situation, abzüglich Rückbau, zuzüglich Neubau und genehmigter Anlagen. Als Untersuchungsraum gilt das Gebiet, in dem die Zusatzbelastung nicht mehr deutlich unter der bestehenden liegt oder die Richtwerte überschreitet. Tag, Abend und Nacht werden getrennt betrachtet, und zu tieffrequenten Geräuschen und Infraschall gibt es eigene Beurteilungsmaßstäbe. Auch bereits genehmigte Anlagen werden bei der Vorbelastung berücksichtigt, und die subjektive Wahrnehmung soll zusätzlich einfließen.
In Deutschland ist für die Prognose die DIN ISO 9613-2 mit dem Interimsverfahren vorgesehen. Sie rechnet mit dem lautesten Betriebszustand und berücksichtigt die Vorbelastung durch andere Anlagen. Bewertet wird nach den Richtwerten der TA Lärm, die von der Gebietsart abhängen und nachts je nach Gebiet zwischen 35 und 50 dB(A) liegen. Kurzzeitige Spitzen dürfen tags um höchstens 30 dB(A) und nachts um höchstens 20 dB(A) darüber liegen. In der Bauphase wirken Baustellenverkehr, Wegebau, Logistikflächen, Kabeltrasse und die Errichtung der Anlagen. Das Bauschallgutachten ordnet diese Quellen zeitlich ein und zeigt, wo Maßnahmen nötig sind. Für Erschütterungen gibt es eigene Regelwerke, etwa die ÖNORM S 9012 in der jeweils geltenden Fassung. Im Verfahren stellen sich meist dieselben Fragen: Welche Pegel erreichen die nächstgelegenen Wohnhäuser? Wie wirkt sich die Bauphase aus? Unsere Gutachten beantworten sie nachvollziehbar, sodass Behörden, Sachverständige und Anrainer:innen die Ergebnisse prüfen können.
Bei der akustischen Optimierung Ihres Windparks hilft unsere Erfahrung mit komplexem Gelände. Gemessene Basispegel liefern wir mit der Schallimmissionsmessung, ergänzend beurteilen wir den Schattenwurf Ihrer Anlagen. Baustellenverkehr und Aushub betreffen auch das Abfallwirtschaftskonzept. Wir stimmen uns eng mit Genehmigungsbehörden, Sachverständigen, Standortgemeinden und Anrainer:innen ab und begleiten Sie im Verfahren sowie bei Vertragsverhandlungen mit der WEA-Herstellerin. Nach der Genehmigung prüft die Schallemissionsmessung und Frequenzanalyse, ob die prognostizierte Lärmsituation eingehalten wird.





