Netztechnische Konzepterstellung für PV-Anlagen: Netzanschluss planen
Die netztechnische Konzepterstellung für PV-Anlagen schafft einen effizienten Netzanschluss, der für den Erfolg Ihrer Photovoltaik-Anlage entscheidend ist.
Wir begleiten Sie von der ersten Netzidee bis zur finalen Abstimmung mit der Netzbetreiberin, technisch fundiert und regelkonform. Dazu gehört die Netzanfrage, die wir fachkundig mit der Netzbetreiberin abstimmen. Das Netzkonzept legt fest, wie die PV-Anlage ans Netz angeschlossen wird, welche Leistung der Anschluss aufnimmt und welche Anforderungen die Netzbetreiberin stellt.
Der Ablauf des Netzanschlussverfahrens mit Netzanschlussantrag, Anschlussbeurteilung und Anschlusskonzept ist in Österreich in den TOR Stromerzeugungsanlagen (früher TOR Erzeuger) beschrieben und erfolgt nach dem Verfahren in den Allgemeinen Bedingungen der Netzbetreiberin. Der Antrag enthält unter anderem Lageplan, gewünschten Einspeisebeginn, Höchstleistung in kW, Anlagenart und erwartete Jahresenergiemenge. Die Netzbetreiberin beurteilt den Anschluss, einschließlich der Netzrückwirkungen, und erstellt ein Anschlusskonzept, dessen Geltungsdauer sich nach der geltenden Regelung und den Bedingungen der Netzbetreiberin richtet. Ist die beantragte Leistung am Anschlusspunkt nicht möglich, schlägt sie Alternativen vor, etwa eine Leistungsbegrenzung oder einen anderen Anschlusspunkt. Danach folgen Netzzugangsvertrag und Kapazitätsreservierung, deren Dauer und Erlöschen sich nach der geltenden Regelung und den Anschlussbedingungen richten. Für den Kostenvoranschlag zum Netzzutritt gelten die in den Netzbedingungen festgelegten Fristen. Den Inbetriebnahmezeitpunkt legt die Netzbetreiberin im Vertrag fest; Fristen dafür und mögliche Ausnahmen, etwa für Behördenverfahren, ergeben sich aus der geltenden Regelung und dem Netzzugangsvertrag. Für einen vollständigen Antrag kann die Netzbetreiberin eine Flächenwidmung verlangen.
Welche Anforderungen gelten, hängt von der Größe ab: Anlagen unter 250 kW zählen nach der TOR Stromerzeugungsanlagen zu Typ A, größere zu den Typen B bis D mit zusätzlichen Konformitätsnachweisen; maßgeblich ist die jeweils geltende TOR-Fassung. Auf Mittelspannungsebene gelten je nach Anlagentyp und TOR-Fassung Anforderungen an Fehlerdurchfahrt und dynamische Blindstromstützung, bei der Blindleistung gibt die Netzbetreiberin das Verfahren vor. Die Planung ist SF-6-frei und wird mit Berechnungen zu Lastfluss, Kurzschluss, Verlustoptimierung und thermischer Dimensionierung abgesichert. Die Netzverträglichkeit beurteilen wir anhand der Netzrückwirkungen. Wer das früh klärt, kann Kosten und Zeitplan verlässlicher einschätzen. Das Ergebnis ist ein Anschlusskonzept, das Netzanschlusspunkt, Leistung und Anforderungen der Netzbetreiberin nachvollziehbar zusammenführt. Im Betrieb darf die Netzbetreiberin die Wirkleistung etwa bei unmittelbarer Gefahr oder betriebsnotwendigen Netzarbeiten begrenzen. Das Anschlusskonzept nennt Netzanschlusspunkt, maximale Leistung, Verknüpfungspunkt, Nennspannung und das Verfahren zur Blindleistungsbereitstellung. Zur Wahl stehen ein fester Verschiebungsfaktor cos φ, cos φ(P), eine Kennlinie Q(U) oder eine feste Blindleistung, standardmäßig gilt cos φ = 1. Als wesentliche Änderung gelten etwa die Erneuerung, Verstärkung oder der Zubau von Anlagenteilen, dann sind die Anforderungen für die erneuerten oder zugebauten Einheiten zu erfüllen.
Wir binden die PV-Anlage effizient in ein bestehendes Energiesystem ein und berücksichtigen Batteriespeicher von Anfang an. Wie viel Leistung Ihr Netzanschlusspunkt aufnimmt, zeigt die Lastganganalyse für PV-Anlagen. Den nächsten Schritt bildet die elektrotechnische Planung für PV-Anlagen, Trassen und Trafostationen behandelt das bautechnische Konzept. Bei bestehenden Windparks hilft die Hybridparkplanung für PV-Anlagen. Für Windparks gibt es das Netzkonzept für Windparks.









