Netztechnische Konzepterstellung für Windparks: Netzanfrage und Anschluss
Netzkonzept für Windparks: Wir planen Netzanfrage und Netzanschluss und stimmen das Konzept technisch mit der Netzbetreiberin ab.
Ein erfolgreicher Netzanschluss beginnt mit einem durchdachten Konzept. Wir übernehmen die komplette netztechnische Planung, von der Machbarkeitsanalyse über die Netzanfrage bis zur technischen Abstimmung mit der Netzbetreiberin. Als Ergebnis erhalten Sie ein tragfähiges Netzkonzept, das Ihr Projekt zuverlässig und regelkonform ans Netz bringt. Es legt fest, wie der Windpark elektrisch angebunden wird und welche Anschlussmöglichkeiten bestehen.
In Österreich bilden die Technischen und Organisatorischen Regeln (TOR) den Rahmen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen. Sie gliedern sich in mehrere Teile, unter anderem zum Verteilernetzanschluss, zu Netzrückwirkungen und zu Stromerzeugungsanlagen. Bei großen Anlagen folgt der Ablauf einer festen Logik: Netzanschlussantrag mit technischen Unterlagen wie Einliniendarstellung, Nennstrom, Kurzschlussstrombeitrag und Schutzkonzept, danach Anschlusskonzept, Netzanschlussvertrag und Betriebserlaubnis. Den Netzanschlusspunkt legt die Netzbetreiberin fest und berücksichtigt dabei Netzverhältnisse und Kurzschlussleistung. Auch die zulässigen Netzrückwirkungen gehören zum Anschlusskonzept, für Oberschwingungen und Spannungsqualität nennt die TOR die Messnormen OVE EN 61000-4-7 und OVE EN 61000-4-30.
Anlagen ab 50 MW Maximalkapazität oder mit Anschluss ab 110 kV fallen unter die höchste Anforderungsstufe, den Typ D, mit Vorgaben zu Blindleistung, Spannungshaltung und Fehlerdurchfahrt. Maßgeblich ist die Maximalkapazität, und die netzwirksame Leistung am Netzanschlusspunkt ist im Netzanschlussvertrag einzuhalten. Mehrere Einheiten desselben Netzbenutzers an einem gemeinsamen Anschlusspunkt gelten als eine Anlage. Wesentliche Änderungen, etwa die Erneuerung, Verstärkung oder der Zubau von Anlagenteilen, lösen die Anforderungen für die geänderten Einheiten erneut aus. Die Konformität weist der Netzbenutzer durch Tests und Simulationen nach, und sie wird laufend überwacht. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, klären wir bereits in der Entwurfsphase gemeinsam mit der Netzbetreiberin. Wo Batteriespeicher dazukommen, müssen sie sowohl die Anforderungen für den Bezug aus dem Netz als auch jene für die Einspeisung erfüllen. Die Anforderungen gelten für neue oder wesentlich geänderte Stromerzeugungsanlagen an Übertragungs- und Verteilernetzen.
Die Planung reicht von der internen Verkabelung über die Netzableitung bis zum Einspeisepunkt der Netzbetreiberin. Sie ist SF-6-frei. Das passt zur Entwicklung bei den Schaltanlagen: Nach der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase dürfen neue Mittelspannungs-Schaltanlagen bis 24 kV ab 2026 und über 24 kV bis 52 kV ab 2030 keine F-Gase mehr enthalten, vorbehaltlich von Ausnahmen und Übergangsregelungen. Berechnungen zu Lastfluss, Kurzschluss, Verlustoptimierung und thermischer Dimensionierung sowie die Beurteilung der Netzverträglichkeit anhand von Netzrückwirkungen sichern das Konzept ab. Batteriespeicher und die dafür nötigen Umspannwerke planen wir früh mit ein. Vorgelagert klärt die Lastganganalyse für Windenergieanlagen die Netzanschlussleistung. Im Genehmigungsverfahren folgt die elektrotechnische Planung inkl. Netzberechnungen für Windparks. Für PV gibt es das Netzkonzept für PV-Anlagen, für Speicher das netztechnische Konzept für Batteriespeicher.





