Bautechnische Planung der Speicher-Infrastruktur für Batteriespeicher

Technologie
Speicher & Netz
Tätigkeitsfeld
Schlüsselfertig
Technische Planungsleistung
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

Bautechnische Planung der Speicher-Infrastruktur: Wir planen Fundamente, Wege, Montageflächen sowie Zaun- und Sicherheitsanlagen für sicheren Betrieb.

Eine solide bautechnische Planung bildet die Grundlage für den sicheren und effizienten Betrieb moderner Speicher- und Netzsysteme. Wir entwickeln praxisorientierte Konzepte für alle baulichen und infrastrukturellen Komponenten Ihres Projekts, von der Standortplanung bis zur technischen Ausführung. Dazu zählen die Planung von Fundamenten und Wegenetzen, die Ausarbeitung von Montage- und Vormontagebereichen und die Integration von Zaun- und Sicherheitsanlagen. Wir berücksichtigen alle technischen, behördlichen und betrieblichen Anforderungen, damit Bau und Betrieb den betrieblichen Anforderungen entsprechen. Bau- und elektrotechnische Planungsdetails erhalten Sie aus einer Hand, und die frühzeitige Abstimmung mit Biologie- und Bauabteilung hilft, Risiken früh zu vermeiden. In Oberösterreich sind etwa nicht Wohnzwecken dienende eingeschossige Gebäude bis 35 m² bebauter Fläche anzeigepflichtig; für sehr kleine Gebäude bestehen weitere Ausnahmen. Ob diese für Speichercontainer greifen, hängt von Gebäudeeigenschaft, Nutzung, Lage und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab und ist im Einzelfall zu prüfen; vorab empfiehlt sich der Kontakt mit der Gemeinde als Baubehörde.

In der Genehmigungsplanung müssen die baulichen Aspekte zu den Anlagenverfahren passen. Ob eine Baubewilligung, eine Bauanzeige oder keines von beiden nötig ist, hängt von Bundesland, Größe und Begehbarkeit ab. Die baurechtliche Einordnung eines Speichercontainers richtet sich nach Landesrecht und konkreter Ausführung; die Begehbarkeit ist dabei nur eines der zu prüfenden Merkmale. Im elektrizitätsrechtlichen Verfahren werden die bautechnischen Bestimmungen mitgeprüft. Container bis zur Größe eines Hochseecontainers von rund 6,1 × 2,4 × 2,9 Metern bestimmen Fundamentmaße und Montagefläche. Naturschutzrechtlich zählen unter anderem geländegestaltende Maßnahmen wie Abtragungen und Aufschüttungen; die Pflichten richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht und sind anhand von Fläche, Höhenänderung und Standort zu prüfen.

Dazu kommen Wasser, Straße und Natur. Wasserentnahmen für Löschzwecke, die Lagerung wassergefährdender Stoffe und Bauten in Hochwasserabflussgebieten können bewilligungs- oder anzeigepflichtig sein; zum Teil werden solche Maßnahmen in anderen Genehmigungsverfahren mitangewendet. Beispielhafte Auflagen sind eine Versickerungsmulde mit bewachsener Oberbodenpassage und flüssigkeitsdichte Trafowannen mit Füllstandsüberwachung. Bei der Löschwasserrückhaltung gehen die Anforderungen je nach Verfahren weit auseinander, projektspezifische Bewertungen sind daher üblich. An Autobahnen und Schnellstraßen gilt nach dem Bundesstraßengesetz ein Bauverbotsbereich von bis zu 40 Metern, Ausnahmen sind auf Antrag möglich; neben anderen Straßen gelten je nach Land eigene Schutzbereiche mit Zustimmung der Straßenverwaltung, die sich nach Straßentyp und Landesrecht richten. Im Grünland kommen naturschutzrechtliche Anzeige- oder Bewilligungspflichten bei Versiegelung und Rodung hinzu.

Auch der Brandschutz wirkt direkt auf die Bauplanung. Für stationäre Batteriespeicher über 100 kWh nennt die TRVB 165 Mindestanforderungen an den Brandschutz, etwa zu Aufstellabständen, Löschwasserversorgung, Lüftung, Druckentlastung und Blitzschutz; die jeweils aktuelle Ausgabe ist im Einzelfall zu prüfen. Zufahrten und Aufstellflächen müssen so bemessen sein, dass Einsatzkräfte und Schwertransporte die Anlage erreichen; Schlüsselbox und Handlungsanweisung für die Feuerwehr sind üblich. Die Weichen stellt die bautechnische Konzepterstellung der Entwurfsplanung. Ergänzend planen wir die elektrotechnische Planung inklusive Netzberechnungen. Anschließend folgt die Ausführungsplanung. Spätere Anpassungen begleitet die fachliche Begleitung von Änderungsverfahren. Für Photovoltaik bieten wir die Planung der PV-Infrastruktur an.

Ihre Vorteile bei der bautechnischen Planung der Speicher-Infrastruktur
Fundierte Expertise aufgrund umfangreicher Projekterfahrung
Bautechnische und elektrotechnische Planung aus einer Hand
Fundierte Kenntnisse behördlicher und technischer Anforderungen
Frühzeitige Abstimmung mit Biologie- und Bauabteilung zur Risikovermeidung
Praxisorientierte Lösungen