Landschaftspflegerischer Begleitplan für Windparks in Deutschland

Technologie
Wind
Tätigkeitsfeld
Gutachten / Fachbeiträge / Prüfungen
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

Der Landschaftspflegerische Begleitplan für Windparks in Deutschland bewertet Eingriffe in Natur und Landschaft und zeigt, wie sie vermieden werden.

Windenergieanlagen greifen in Natur und Landschaft ein, etwa durch Fundamente, Zuwegungen und Kranstellflächen. Die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet Verursacher deshalb zu einer klaren Reihenfolge: Erhebliche Beeinträchtigungen sind zu vermeiden, nicht vermeidbare müssen ausgeglichen oder ersetzt werden. Vermeidbar ist ein Eingriff, wenn es zumutbare Alternativen gibt, die am gleichen Ort denselben Zweck mit geringeren Beeinträchtigungen erfüllen. Ausgleich stellt die beeinträchtigten Funktionen gleichartig wieder her, Ersatz gleichwertig im betroffenen Naturraum. Lässt sich ein Eingriff weder vermeiden noch in angemessener Frist ausgleichen oder ersetzen und gehen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Abwägung vor, darf er nicht zugelassen werden.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan bündelt diese Angaben in Text und Karte. Er beschreibt Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz, einschließlich der Verfügbarkeit der benötigten Flächen. Soweit relevant, enthält der Plan auch Angaben zum Netz Natura 2000 und zu vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen. Die Behörde kann zusätzlich Gutachten verlangen, soweit sie diese für die Beurteilung braucht. Welche Flächen eine Anlage dauerhaft und vorübergehend beansprucht, ergibt sich aus den Angaben der technischen Anlagenberichte.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind für den erforderlichen Zeitraum zu unterhalten und rechtlich zu sichern. Agrarstrukturelle Belange sind zu berücksichtigen, deshalb ist vorrangig zu prüfen, ob Entsiegelung, Wiedervernetzung oder andere Maßnahmen ohne Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen möglich sind. Bleibt ein zugelassener Eingriff nicht ausgleichbar, ist eine Ersatzzahlung fällig. Sie bemisst sich an den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Maßnahmen einschließlich Planung, Unterhaltung, Flächenbereitstellung und Verwaltung, wird grundsätzlich vor dem Eingriff geleistet und fließt in Naturschutzmaßnahmen, möglichst in der betroffenen Region. Wie Bewertung und Höhe der Ersatzzahlung im Einzelnen geregelt sind, unterscheidet sich je nach Bundesland.

Wesentlich ist, dass die Maßnahmen zum Standort passen und im Verfahren nachvollziehbar belegt sind. Typische Bausteine sind ein kompaktes Layout, das die Zerschneidung begrenzt, die Nutzung vorhandener Wege und Umspannwerke, die Wiederherstellung temporärer Flächen mit standortangepasstem Saatgut und artspezifisch festgelegten Bauzeitenregelungen, soweit sie nach den Standorterhebungen erforderlich sind. Kompensationsflächen sollten vor Baubeginn festgelegt und früh umgesetzt werden. Je früher Biologie, Technik und Genehmigung gemeinsam am Plan arbeiten, desto geringer ist das Risiko von Nachforderungen. Bei EWS erarbeitet ihn ein Team, das Technik und Naturschutz verbindet: Unser Biologieteam deckt Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Insekten und Botanik ab, und die Genehmigungsabteilung stimmt sich von Anfang an eng mit ihm ab. Den Plan stimmen wir mit den übrigen Unterlagen ab: mit der fachlichen Begleitung des BImSchG-Verfahrens, den Detailerhebungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und dem Gutachten zur Luftreinhaltung.

Ihre Vorteile beim Landschaftspflegerischen Begleitplan
Über 30 Jahre Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Windenergieprojekten
Biologieteam mit 9 Biolog:innen für alle notwendigen Fachbereiche
Verbindung von Technik und Natur durch Zusammenarbeit von Beginn an
Enge und frühzeitige Abstimmung mit unserer Genehmigungsabteilung
Fundiertes Behördenwissen und Kenntnis der Sachverständigenanforderungen