BImSchG-Genehmigung für Windenergieanlagen: Verfahren begleiten (Deutschland)

Technologie
Wind
Tätigkeitsfeld
Fachliche Begleitung Behördenverfahren
Gutachten / Fachbeiträge / Prüfungen
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

BImSchG-Genehmigung für Windenergieanlagen: Wir begleiten das Verfahren in Deutschland und erstellen die Einreichunterlagen.

Sie planen eine Windenergieanlage? Wir begleiten das BImSchG-Verfahren von der ersten Idee bis zum Bescheid und erstellen die Unterlagen, darunter Schallgutachten, Schattenwurfberechnungen, UVP und Artenschutz (SAP).

Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe über 50 m brauchen in Deutschland eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Welche Verfahrensart gilt, hängt von der Anlagenzahl ab: Ab 20 Anlagen läuft das förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, bei weniger Anlagen das vereinfachte Verfahren ohne sie. Auf Antrag ist auch dort ein förmliches Verfahren möglich; die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt dann sieben statt drei Monate nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Unterlagen. Im förmlichen Verfahren werden die Unterlagen nach öffentlicher Bekanntmachung ausgelegt, und Einwendungen sind während der Auslegung und einer anschließenden Frist möglich. Vorbescheid und vorzeitiger Beginn sind möglich, Teilgenehmigungen gelten bei Windenergieanlagen als wenig sinnvoll. Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Vorprüfung nötig ist, richtet sich nach den Tatbeständen und Schwellenwerten des UVPG und den Umständen des Vorhabens. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Pflichten der Betreiberin erfüllt sind und keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Die Behörde erwartet einen umfangreichen Antrag. Er enthält in der Regel Karten und Lagepläne, planungsrechtliche Angaben und die Abstände zu Wohnbebauung, Gewässern, Wald und Verkehrswegen. Dazu kommen je nach Standort eine Schallimmissionsprognose und eine Schattenwurfprognose, Konzepte zu Abschaltung, Eiswurf, Brandschutz und Höhenrettung, Bauvorlagen mit Gutachten zur Standorteignung sowie Unterlagen zum Naturschutz mit Artdaten, Landschaftspflegerischem Begleitplan und Gutachten zu Vögeln und Fledermäusen. Beim Rückbau verlangt die Behörde eine Verpflichtungserklärung und einen Sicherheitsnachweis. Die einzelnen Gutachten entstehen in enger Abstimmung. Dazu zählen das Betriebs- und Bauschallgutachten, das Schattenwurfgutachten und die Naturschutzfachlichen Detailerhebungen zur saP. Für die Flächenplanung in Deutschland unterstützen wir bei der Bauleitplanung. Hinzu kommen Angaben zu Arbeitsschutz mit Konformitätserklärung, zu Boden und Wasser mit hydrogeologischem Gutachten, zu Waldumwandlung und Aufforstung, zu Denkmalschutz und Wetterradar. Eine Kurzbeschreibung ist bei Öffentlichkeitsbeteiligung Pflicht; nach Ablauf der für die Anlage angesetzten Entwurfslebensdauer ist für den Weiterbetrieb ein Nachweis der Standsicherheit nach der DIBt-Richtlinie erforderlich. Ob ein vorzeitiger Beginn zugelassen werden kann, entscheidet die Behörde nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls.

Aus einer Hand bedeutet: Sie haben einen Ansprechpartner für die technischen, ökologischen und rechtlichen Fragen des Verfahrens. Das spart Abstimmungsaufwand, weil die Unterlagen aufeinander abgestimmt entstehen. Auch nach der Genehmigung bleibt ein Projekt oft in Bewegung: Für geplante Änderungen an genehmigten Windparks in Österreich begleiten wir das Änderungsverfahren. Unsere Expert:innen kennen die Anforderungen von Behörden und Sachverständigen und begleiten Sie professionell durch den komplexen Prozess.

Ihre Vorteile bei der BImSchG-Genehmigung
Über 30 Jahre Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Windenergieprojekten
Fundiertes Behördenwissen und Sachverständigenkenntnisse
Rundumbetreuung: Unsere Expert:innen decken alle für das BImSchG-Verfahren notwendigen Fachbereiche ab
Aussagekräftige Bewertungen und Empfehlungen für die nächsten Schritte
Transparente, authentische und lösungsorientierte Kommunikation nach innen wie nach außen
Lösungen, die flexibel an Ihre Wünsche angepasst sind
95 %ige Erfolgsquote in der Genehmigung von Windparkprojekten