Luftgütegutachten für Windenergieanlagen und Windparks

Technologie
Wind
Tätigkeitsfeld
Gutachten / Fachbeiträge / Prüfungen
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

Das Luftgütegutachten für Windenergieanlagen bewertet luftgetragene Emissionen von Bau und Betrieb und schafft Genehmigungsfähigkeit und Akzeptanz.

Windenergie steht für eine emissionsfreie Stromerzeugung. Rund um Bau und Betrieb einer Windenergieanlage können dennoch luftgetragene Emissionen entstehen, etwa durch den Baustellenbetrieb, Bodenbewegungen oder begleitende Infrastrukturmaßnahmen. Das Gutachten ordnet diese Emissionen nach Quelle und Zeitraum ein und zeigt, ob und wo sie relevant werden können. Zu den Quellen zählen diffuser Staub aus Bodenbewegungen und Fahrbewegungen sowie die Abgase mobiler Maschinen, vor allem Stickoxide und Partikel. Behörden und Sachverständige erhalten damit eine überprüfbare Grundlage, Anrainer:innen mehr Transparenz. Relevant ist das vor allem in der Bauphase, wenn Erdarbeiten, Transporte und Maschineneinsatz zusammentreffen.

Luft ist in der Umweltverträglichkeitsprüfung ein eigenes Schutzgut. Die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) muss die zu erwartenden Rückstände und Emissionen in die Luft ebenso beschreiben wie die Zunahme der Immissionen durch das Vorhaben, und sie muss Maßnahmen nennen, mit denen erhebliche nachteilige Auswirkungen vermieden oder verringert werden. Zusätzlich verlangt das UVP-Gesetz, Emissionen von Luftschadstoffen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und Immissionen so gering wie möglich zu halten. Die Ergebnisse fließen in die allgemein verständliche Zusammenfassung der UVE ein, die Methoden der Auswirkungsbeurteilung werden beschrieben. Diese Werte dienen als fachlicher Rahmen für die Beurteilung der Zusatzbelastung durch Bau und Betrieb.

Maßstab für die Bewertung sind in Österreich die Immissionsgrenzwerte des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L). Sie gelten für Feinstaub PM10 als Tagesmittelwert von 50 µg/m³ bei einer begrenzten Zahl zulässiger Überschreitungen und als Jahresmittelwert von 40 µg/m³, für PM2,5 als Jahresmittelwert von 25 µg/m³ und für Staubniederschlag mit 210 mg/(m²·d) im Jahresmittel. Die Immissionen werden mit einem Ausbreitungsmodell berechnet, das Meteorologie und Gelände berücksichtigt und mit der Vorbelastung am Standort überlagert. Liegt ein Vorhaben in einem für einen Schadstoff belasteten Gebiet, kommt der Irrelevanzschwelle besondere Bedeutung zu: Zusatzbeiträge bis 3 Prozent des Grenzwerts bei Kurzzeitwerten und bis 1 Prozent bei Langzeitwerten gelten dort als irrelevant. Das Luftgütegutachten richtet sich an Projektierer:innen, Behörden und Sachverständige gleichermaßen, die Annahmen des Ausbreitungsmodells werden offengelegt.

Im Zuge der UVE-Erstellung schaffen wir mit dem Luftgütegutachten die Grundlage für Transparenz, Genehmigungsfähigkeit und Akzeptanz, besonders in sensiblen Regionen. Wir führen eine belastbare, normgerechte Emissions- und Immissionsanalyse durch. Für die Ausbreitung von Luftschadstoffen und Staub nutzen wir ein für den Anwendungsfall geeignetes, fachlich anerkanntes Ausbreitungsmodell, bei Bedarf ergänzt um CFD-Berechnungen. Sie bekommen praxisnahe Empfehlungen für Optimierungen und konkrete Vorschläge zur Beweissicherung und Kontrolle. Welche Anlagentype und Bauweise zugrunde liegen, zeigen die technischen Anlagenberichte. Das Gutachten ergänzt die übrigen UVE-Fachbeiträge für Windparks und die fachliche Begleitung des Bewilligungsverfahrens. Für Vorhaben in Deutschland erstellen wir das Gutachten zur Luftreinhaltung nach TA Luft und BImSchG.

Ihre Vorteile beim Luftgütegutachten
Über 30 Jahre Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Windenergieprojekten
Umfassende Genehmigungsexpertise im UVE-Verfahren
Belastbare, normgerechte Emissions- und Immissionsanalyse mit modernen Methoden
CFD-Modelle für die Ausbreitungsberechnung von Luftschadstoffen und Staub
Praxisnahe Empfehlungen für mögliche Optimierungen
Konkrete Vorschläge zur Beweissicherung und Kontrolle