Bewilligungsverfahren für Windparks: Fachliche Begleitung und Einreichung
Genehmigung für Windparks: Wir begleiten Ihr Bewilligungsverfahren fachlich und erstellen alle Einreichunterlagen für ElWOG, UVP und Co.
Die Planung und Umsetzung von Windparkprojekten ist komplex, und die behördlichen Auflagen werden umfangreicher. Egal ob materienrechtliche Bewilligung (ElWOG, Forstgesetz, Naturschutz, Luftfahrt, Baurecht oder Starkstromwegerecht) oder UVP: Mit professioneller Unterstützung lässt sich diese Hürde leichter meistern.
Welche Verfahrensart gilt, hängt von der Größe ab. Eine UVP ist für Windparks ab 30 MW Gesamtleistung oder 20 Konvertern vorgesehen. Oberhalb von 1.000 m Seehöhe gelten niedrigere Schwellen von 15 MW oder 10 Konvertern. In schutzwürdigen Gebieten der Kategorie A ist ab ebenfalls 15 MW oder 10 Konvertern eine Einzelfallprüfung vorgesehen, ob eine UVP erforderlich ist. Auch unter den Schwellen kann eine Kumulierung mit benachbarten Windparks dazu führen, dass die Behörde im Einzelfall prüft. Bei UVP-Pflicht werden die Bewilligungen in einem konzentrierten Verfahren bei der Landesregierung gebündelt, mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) bündelt die Fachbeiträge, bei Natur und Tieren auf Artniveau. Unterhalb der Schwellen laufen Einzelverfahren, etwa für Naturschutz, Elektrizitätsrecht und Luftfahrt, bei verschiedenen Behörden: Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat und Landeshauptmann. In Sicherheitszonen von Flughäfen ist zusätzlich das Verkehrsministerium einzubinden, im Radarbereich Austro Control.
Geprüft werden vor allem Schall, Schattenwurf, Landschaftsbild, Erholungswert, Vogel- und Naturschutz sowie Luftfahrthindernisse. Zusätzlich ist vor dem Verfahren meist eine Flächenwidmung erforderlich, die bei der Gemeinde liegt. Eine eigene Windkraft-Widmung gibt es etwa in Niederösterreich, Salzburg und Oberösterreich, im Burgenland richten sich Widmung und allfällige Leistungsgrenzen nach der geltenden örtlichen und überörtlichen Raumplanung, und in der Steiermark ist eine Widmung außer in Vorrangzonen erforderlich. Die Regeln unterscheiden sich also je nach Bundesland und sind im Fluss: Die UVP-Novelle von 2023 und Vorhaben wie das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz und die Beschleunigungsgebiete der Länder verändern laufend die Abläufe. Eine frühzeitige Einbindung von Bevölkerung und Standortgemeinde gehört zur guten Planung. Ob eine überörtliche Windenergieraumplanung eine zusätzliche Gemeindewidmung entbehrlich macht, ist nach dem jeweils geltenden Landesrecht zu beurteilen. Bei der Widmung für Windkraftanlagen verlangt Niederösterreich einen Abstand von mindestens 1.200 m zu gewidmetem Wohnbauland, für andere Gebäude und für Wohnbauland in Nachbargemeinden gelten eigene Abstände; in anderen Bundesländern ist der Abstand landes- und gebietsspezifisch geregelt und für den Standort zu prüfen. Planungsbüros begleiten typischerweise auch Schall- und Schattenwurfberechnung, Ausschreibung und Bauaufsicht.
Die Expert:innen der EWS sind ein eingespieltes Team und haben Routine bei Behördengängen und bei der Erstellung der Einreichunterlagen. Sie greifen auf ein Team aus Elektrotechniker:innen, Ökolog:innen, Bautechniker:innen und vielen mehr zurück. Mehr als 40 UVP-Verfahren haben wir positiv abgewickelt. Behörden und Sachverständige erhalten schlüssige, vollständige Unterlagen, das erleichtert die Prüfung. Die Fachbeiträge für das Verfahren liefern wir mit, etwa die UVE-Fachbeiträge und die elektrotechnische Planung. Ändern sich Rahmenbedingungen, übernehmen wir das Änderungsverfahren. Für Projekte in Deutschland gibt es die Begleitung im BImSchG-Verfahren, dort gehört auch der Landschaftspflegerische Begleitplan zu den Genehmigungsunterlagen.





