Naturschutzfachlicher Fachbeitrag: Batteriespeicher und Netzinfrastruktur

Technologie
Speicher & Netz
Tätigkeitsfeld
Schlüsselfertig
Naturschutz
Gutachten / Fachbeiträge / Prüfungen
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

Der naturschutzfachliche Fachbeitrag für Batteriespeicher und Netzinfrastruktur liefert die Entscheidungsgrundlage für Genehmigung und Umweltprüfung.

Auch bei Speicheranlagen und ihrer Netzinfrastruktur spielen naturschutzfachliche Aspekte eine entscheidende Rolle. Schon in der Genehmigungs- und Planungsphase werden Themen wie Artenschutz und Bodenschonung sorgfältig berücksichtigt, um eine umweltverträgliche Umsetzung sicherzustellen. Ein naturschutzfachlicher Fachbeitrag benennt die Eingriffe, bewertet sie und verknüpft sie mit Maßnahmen. Das macht das Verfahren planbarer. Bei Batteriespeichern konzentrieren sich die Eingriffe meist auf Aufstellfläche, Zufahrt, Kabeltrasse und Löschwasserrückhaltung. Je klarer die Flächen abgegrenzt sind, desto eher lässt sich eine belastbare Aussage zu Boden, Gehölzen, Gewässern und Lebensräumen treffen.

Beim naturschutzfachlichen Fachbeitrag für einen Batteriespeicher sind typisch die Versiegelung von Boden, Geländeveränderungen, die Rodung von Gehölzen oder Hecken und die Leitungsführung zum Netzanschluss. Das Landesnaturschutzrecht unterscheidet nach Art und Umfang: Je nach Bundesland können Geländeveränderungen ab einer bestimmten Größe, die Beseitigung von Gehölzen, Bauwerke im Uferbereich oder oberirdische Starkstromleitungen im Grünland ab einer bestimmten Spannung bewilligungspflichtig sein, während Kabel meist bewilligungsfrei bleiben. Ob Versiegelungen im Uferschutzbereich oder Geländeveränderungen bewilligungspflichtig sind, richtet sich nach Lage, Art und Umfang des Eingriffs sowie den landesrechtlichen Schwellenwerten, die sich je nach Bundesland unterscheiden. In Oberösterreich sind im Grünland außerhalb geschlossener Ortschaften Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden und sonstigen begehbaren überdachten Bauwerken anzuzeigen, sofern sie nicht widmungsneutral sind; in anderen Bundesländern gilt abweichendes Landesrecht. Sind Anzeige und Bewilligung nötig, kann das gesamte Verfahren als Bewilligungsverfahren geführt werden. Geprüft werden Landschaftsbild, Naturhaushalt, Lebensgemeinschaften und Erholungswert.

Für den naturschutzfachlichen Fachbeitrag gelten in Schutzgebieten besondere Anforderungen. In Naturschutzgebieten sind Eingriffe grundsätzlich verboten, in Europaschutzgebieten ist zu prüfen, ob der Schutzzweck wesentlich beeinträchtigt wird, die Grundlage dafür bilden die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie. Bewilligungen erteilt in der Regel die Bezirksverwaltungsbehörde, und Ausnahmen von Verboten sind nur unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen möglich. Auch das Wasserrecht spielt hinein, weil Löschwasserrückhaltung und Wasserentnahmen für Löschzwecke je nach Lage bewilligungs- oder anzeigepflichtig sein können und häufig im Anlagenverfahren mitbehandelt werden. Schon im Widmungsverfahren sind naturschutzfachliche Aussagen gefragt: Bei möglichen erheblichen Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet gelten die Prüfungen nach Art. 6 Abs. 3 und gegebenenfalls Abs. 4 der FFH-Richtlinie. Eine Ausnahme setzt neben zwingenden Gründen insbesondere das Fehlen zumutbarer Alternativen und geeignete Kohärenzmaßnahmen voraus. Unsere naturschutzfachlichen Gutachten liefern eine fundierte, praxisnahe Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren, Umweltprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen. Durch unsere interdisziplinäre Expertise verbinden wir technische und ökologische Anforderungen.

Die Daten stammen aus den naturschutzfachlichen Detailerhebungen für Speicher und Netz. Für die Genehmigung bieten wir zusätzlich die fachliche Begleitung des Bewilligungsverfahrens an. Den Anschluss planen wir mit dem netztechnischen Konzept für Speicher. Ändern sich Lage oder Umfang der Anlage im Projektverlauf, begleitet das Änderungsverfahren für Batteriespeicher und Netz die Anpassung der Unterlagen.

Ihre Vorteile beim naturschutzfachlichen Fachbeitrag für Speicher
Biologieteam für alle notwendigen Fachbereiche: Amphibien, Insekten, Reptilien, Botanik, Vögel, Fledermäuse
Expert:innen schnell vor Ort (Standorte in Wien, Parndorf und Munderfing)
Aktuelle Messgeräte und Erhebungsmethoden
Enge und frühzeitige Abstimmung mit unserer Genehmigungs- und Bauabteilung, um Risiken zu erkennen und zu vermeiden
Gutachten nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik als Grundlage für das Genehmigungsverfahren
Kommunikation mit Sachverständigen, Anrainer:innen und sonstigen Beteiligten auf Augenhöhe