Genehmigung von Batteriespeichern und Netzinfrastruktur: Begleitung

Technologie
Speicher & Netz
Tätigkeitsfeld
Schlüsselfertig
Gutachten / Fachbeiträge / Prüfungen
Fachliche Begleitung Behördenverfahren
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

Genehmigung von Batteriespeichern: Wir erstellen die Einreichunterlagen und begleiten Sie bis zur Kommunikation mit den Sachverständigen.

Die Genehmigung von Batteriespeicheranlagen und der dazugehörigen Netzinfrastruktur erfordert Fachwissen und Erfahrung. Wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig durch den gesamten Genehmigungsprozess, von der Erstellung der Einreichunterlagen bis zur Kommunikation mit den zuständigen Sachverständigen.

Batteriespeicher sind nach Funktion und Betriebsweise rechtlich einzuordnen. Sie unterliegen dem Elektrizitätsrecht und/oder, als Teil einer gewerblichen Betriebsanlage, der Gewerbeordnung. Welche elektrizitäts- und gewerberechtlichen Vorschriften im Einzelnen gelten, ist anhand der konkreten Anlage und ihres Betriebs zu prüfen, beide Rechtsmaterien können berührt sein. Bei der Gewerbeordnung stehen vor allem Brandschutz, Löschwasserrückhaltung und, je nach Nachbarschaft, Lärm im Mittelpunkt. Ab welcher Leistung eine elektrizitätsrechtliche Bewilligung nötig ist, legen die Bundesländer unterschiedlich fest, beantragt wird schriftlich oder elektronisch bei der Landesbehörde, bei gewerblichen Betriebsanlagen bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Der Antrag besteht aus einem Projekt einer fachkundigen Person mit den gesetzlich vorgesehenen Unterlagen. Geprüft werden unter anderem der Stand der Technik, die elektrische Sicherheit, bautechnische Vorschriften, der Brandschutz und der Schallschutz, wobei der Geräuschcharakter von Technik und Betriebsweise abhängt und die Beurteilung bei den nächsten Wohnbereichen erfolgt. Die rechtliche Einordnung eines Speichers als Nebenanlage zu einer Erzeugungsanlage ist im Einzelfall zu prüfen, sie folgt nicht automatisch der Hauptanlage. Vor dem Anlagenverfahren muss in der Regel eine passende Flächenwidmung vorliegen. Ein vollständiger Antrag mit nachvollziehbaren Unterlagen erleichtert der Behörde die Prüfung und vermeidet Nachforderungen im Verfahren.

Hinzu kommen je nach Standort weitere Materien. Begehbare Container können als Gebäude gelten und baurechtliche Vorgaben auslösen, kleine freistehende Nichtwohngebäude sind in manchen Ländern bewilligungsfrei oder nur anzeigepflichtig. Versiegelung, Rodung oder Geländeveränderungen berühren das Naturschutzrecht, Wasserentnahmen für Löschzwecke und Löschwasserrückhaltung das Wasserrecht, und Bauten nahe Straßen brauchen die Zustimmung der Straßenverwaltung. Für den Brandschutz stationärer Batteriespeicher sind die jeweils geltenden brandschutztechnischen Vorgaben heranzuziehen, etwa die OIB-Richtlinien und einschlägige OVE-Regeln. Thema sind unter anderem Mindestabstände zu Gebäuden, Grundstücksgrenzen und anderen Speichern, Zugang für Einsatzkräfte, Löschwasserbedarf, Brandmeldeanlage, Gaserkennung und Lüftung. Ab einer landesrechtlich festgelegten Leistung ist zudem ein Betriebsleiter zu bestellen, und das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber gehört zum Verfahren. Welche dieser Materien greifen, hängt von Größe, Aufstellung und Standort ab, eine frühe Einordnung vermeidet Doppelarbeit bei den Unterlagen. Wir kennen die Anforderungen der Behörden und Sachverständigen und geben Empfehlungen für die nächsten Schritte.

Welche Unterlagen ein Speicherprojekt braucht, hängt vom Standort ab. Typisch sind das Betriebsschallgutachten für Speicher, der naturschutzfachliche Fachbeitrag und die elektrotechnische Planung inklusive Netzberechnungen. Die bautechnische Planung der Speicher-Infrastruktur liefert die baulichen Unterlagen. Wird eine Umwidmung nötig, unterstützt die fachliche Begleitung des Umwidmungsverfahrens. Bei Anpassungen im Projekt hilft das Änderungsverfahren für Batteriespeicher.

Ihre Vorteile bei der Genehmigung von Batteriespeichern
Fundierte Expertise aufgrund umfangreicher Projekterfahrung
Kompetente Rundumbetreuung: Unsere Expert:innen decken alle notwendigen Fachbereiche ab
Genaue Kenntnisse der Behörden- und Sachverständigenanforderungen
Aussagekräftige Bewertungen und Empfehlungen für die nächsten Schritte
Transparente, authentische und lösungsorientierte Kommunikation nach innen wie nach außen
Lösungen, die flexibel an Ihre Wünsche angepasst sind