UVP-Vorverfahren für Windparks: Konzepterstellung und Begleitung
UVP-Vorverfahren Windpark: Wir erstellen Vorhabensbeschreibung und UVP/UVE-Konzept und stimmen beides fachlich mit den Behörden ab.
Bevor Ihr Windenergieprojekt richtig durchstartet, schafft das UVP-Vorverfahren die notwendige Klarheit und Sicherheit. Wir begleiten Sie dabei kompetent und praxisnah: von der Ausarbeitung einer Vorhabensbeschreibung über die Erstellung eines UVP/UVE-Konzepts bis zur fachlichen Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden und Sachverständigen. Bei Windparks zählen Naturschutz, Landschaftsbild, Schall und Schattenwurf typischerweise zu den zentralen Themen des Verfahrens. Ein abgestimmter Untersuchungsrahmen verhindert, dass Gutachten später wiederholt werden müssen.
Das UVP-Vorverfahren für einen Windpark ist im UVP-G 2000 geregelt und findet auf Antrag der Projektwerberin oder des Projektwerbers statt. Dem Antrag sind die Grundzüge des Vorhabens und ein Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) beizufügen. Die Behörde nimmt dazu möglichst rasch Stellung, spätestens nach drei Monaten. Sie weist auf offensichtliche Mängel hin, beurteilt die Gliederung des Untersuchungsrahmens und nennt zusätzlich erforderliche Angaben. Das Konzept kann den Untersuchungsrahmen nach prioritären und nicht prioritären Umweltauswirkungen ordnen. Wer das früh weiß, plant Erhebungen und Gutachten gezielt und vermeidet Nacharbeit. Auf Anfrage kann die Behörde zudem Umweltdaten in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Die Stellungnahme der Behörde ist bei der Erstellung der UVE zu berücksichtigen und gibt dafür eine fachliche Orientierung. Sie nimmt die spätere Prüfung der UVE und des Vorhabens nicht vorweg.
Ob ein Windpark überhaupt UVP-pflichtig ist, hängt von Größe und Lage ab. Die Schwelle liegt bei 30 MW Gesamtleistung oder 20 Konvertern ab 0,5 MW, über 1.000 Metern Seehöhe bei 15 MW bzw. 10 Konvertern. In schutzwürdigen Gebieten der Kategorie A gilt bereits ab 15 MW oder 10 Konvertern eine Einzelfallprüfung. Die UVE selbst beschreibt das Vorhaben samt Bau und Betrieb, die geprüften Alternativen einschließlich der Variante ohne Vorhaben, die betroffene Umwelt, die zu erwartenden Auswirkungen und die Maßnahmen, mit denen erhebliche Beeinträchtigungen vermieden, verringert oder ausgeglichen werden. Das UVP-Vorverfahren legt dafür den Grundstein. Ist unklar, ob eine UVP nötig ist, stellt die Behörde das auf Antrag oder von Amts wegen fest; bei einer Einzelfallprüfung ist dies innerhalb von sechs Wochen mit Bescheid abzuschließen. Dabei können benachbarte Windparks einzubeziehen sein, die gemeinsam auf die Umwelt wirken. Auch unterhalb der Schwelle kann die Projektwerberin oder der Projektwerber beantragen, eine UVP durchzuführen.
Wir kennen den Markt und die Behörden und haben mehr als 2.000 MW an Projekten bewilligt. Unsere Expert:innen vereinen alle relevanten Fachkompetenzen aus einer Hand. Auf Basis unserer Bewertungen wissen Sie, welche Schritte als Nächstes anstehen. Auch die frühe naturschutzfachliche Vorbegutachtung und Risikoanalyse und die technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudie gehören zur Vorprojektierung. Belastbare Winddaten setzen verifizierte Messgeräte voraus, siehe RSD-Verifikation. Auf das Vorverfahren folgen die UVE-Fachbeiträge und die fachliche Begleitung der Bewilligungsverfahren.






