Projektentwicklung und Grundstücksakquise für Photovoltaik und Agri-PV
Projektentwicklung für Photovoltaik: Wir prüfen Potenziale, übernehmen die Flächenakquise und legen den Grundstein für Ihre Solaranlage, auch als Agri-PV.
Eine effiziente und günstige Projektentwicklung ist der Schlüssel zu nachhaltigen und wirtschaftlichen Energieprojekten. Wir prüfen die Potenziale Ihres Vorhabens, übernehmen für Sie die Grundstücksakquise und schaffen so die Basis für eine erfolgreiche Photovoltaikanlage.
Unser Schwerpunkt liegt auf Agri-Photovoltaiklösungen, insbesondere auf unserem innovativen EWS Sonnenfeld®. Falls gewünscht, ergänzen wir Ihr Projekt durch Windkraft und fortschrittliche Batteriespeichersysteme. Bei Agri-PV bleibt die Landwirtschaft die Hauptnutzung der Fläche, die Photovoltaik ist die Nebennutzung. Die Förderbedingungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) knüpfen daran an: Verlangt werden unter anderem eine zwingende landwirtschaftliche Hauptnutzung mit Stromproduktion als Sekundärnutzung und eine landwirtschaftliche Nutzung von mindestens 75 Prozent der Gesamtfläche. Die jeweils aktuellen Förderbedingungen sind vor dem Ansuchen zu prüfen. Als Förderinstrumente kommen der einmalige Investitionszuschuss oder die Marktprämie (im Ausschreibungsverfahren, für neue und erweiterte Anlagen ab 10 kWp) in Betracht, innovative Agri-PV-Anlagen etwa mit vertikalen Modulen oder einer Modultischunterkante von mindestens 2 Metern erhalten einen Zuschlag. Die DIN SPEC 91434 begrenzt bei hoch aufgeständerten Anlagen den Flächenverlust für die Landwirtschaft auf höchstens 10 Prozent. Schattentolerante Kulturen wie Getreide, Blattgemüse, Kernobst, Beerenobst, Wurzelgemüse und Hopfen eignen sich besser als sonnenhungrige wie Mais. Auf landwirtschaftlichen Flächen und im Grünland verringert sich der Investitionszuschuss nach dem EAG um einen Abschlag von 25 Prozent, für Agri-PV-Anlagen mit zwingender landwirtschaftlicher Hauptnutzung entfällt er unter bestimmten Voraussetzungen.
Zur Flächenakquise gehört die Frage, wie Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen ihre Fläche einbringen: Für Landwirt:innen kommen Eigennutzung, Eigennutzung auf gepachteter Fläche oder reine Verpachtung infrage. Geeignet sind Flächen, deren Kulturen zur Beschattung passen und die mit Maschinen weiter befahrbar bleiben. Früh zu klären ist auch die Flächenwidmung. Die Raumordnung ist Landessache, mehrere Bundesländer kennen eigene Widmungen oder Eignungszonen für Freiflächen-Photovoltaik, und bei Agri-PV gilt die Umwidmung als zeitaufwendigster Schritt. Pacht und Rückbau sind wesentliche Vertragspunkte, weil sie die Wirtschaftlichkeit des Projekts beeinflussen. Die Flächenprüfung berücksichtigt außerdem Naturschutz, Gewässer, Straßen und Netz: Je nach Bundesland und Materiengesetz gelten Bewilligungs- oder Anzeigepflichten, häufig ab bestimmten Flächengrößen, für Gewässer und Straßen gelten Schutz- und Abstandsbereiche, und Hochwasserabflussgebiete oder Trinkwasserschutzgebiete sind zu beachten. Der Netzanschlussantrag läuft in der Projektentwicklung parallel zur Widmung, bevor Planung, Errichtung und Inbetriebsetzung folgen. Die Netzanschlussmöglichkeit ist früh abzuklären: Für das Förderansuchen sind je nach Förderinstrument Unterlagen zum Netzanschluss nötig, und größere Anlagen brauchen eine Stellungnahme des Netzbetreibers.
Die Standortgemeinde und die Bevölkerung binden wir früh und kontinuierlich ein, denn soziale Akzeptanz ist die Voraussetzung für jedes Projekt (mehr dazu bei Projektvorstellung und Öffentlichkeitsarbeit). Ob sich ein Standort für Ihr Vorhaben eignet, belegt unsere Machbarkeitsstudie mit Belegungsplan für PV. Für Batteriespeicher und Netzprojekte gibt es die Projektentwicklung für Speicher und Netz.









