Fachbeiträge zur Umwidmung für Agri-PV und PV-Freiflächenanlagen
Umwidmung für Photovoltaik: Fachbeiträge zu Klimarelevanz, Landschaftsbild und Naturschutz als verlässliche Grundlage für Agri-PV- und Freiflächenprojekte.
Mit dem wachsenden Bedarf an erneuerbarer Energie steigt die Nachfrage nach geeigneten Flächen für Photovoltaikanlagen. Bevor eine PV-Anlage errichtet werden kann, ist häufig ein Umwidmungsverfahren erforderlich. Genau dafür erstellen wir die Fachbeiträge: zur Klimarelevanz, zum Landschaftsbild und zum Naturschutz. Sie bilden eine verlässliche Grundlage, damit sich Agri-PV- und Freiflächenanlagen effizient und nachhaltig realisieren lassen.
Die Regeln sind Landesrecht und unterscheiden sich je nach Bundesland. In Niederösterreich braucht eine Freiflächenanlage eine Widmung als Grünland-Photovoltaikfläche durch die Gemeinde. Daneben gibt es ein sektorales Raumordnungsprogramm mit Eignungszonen; außerhalb dieser Zonen ist die Anlagengröße nach dem Leitfaden auf zwei Hektar begrenzt. In Oberösterreich ist für Anlagen über 50 m² Modulfläche im Grünland eine Grünlandsonderwidmung nötig, die Ausnahme bildet der landwirtschaftliche Eigenbedarf. Dort gilt im Widmungsverfahren auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen ein Kriterienkatalog; ob und wann Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden, richtet sich nach dem aktuellen Rechtsstand und der Landesplanung. Auch das Verfahren unterscheidet sich: Bei Flächen in den Eignungszonen des Raumordnungsprogramms kommt in Niederösterreich laut Leitfaden im Regelfall das beschleunigte Verfahren ohne strategische Umweltprüfung in Betracht, bei Widmungen außerhalb der Zonen wird im Einzelfall geprüft, ob eine strategische Umweltprüfung nötig ist. Projektanfragen werden vorab mit den Zielen des örtlichen Entwicklungskonzepts abgeglichen. Eine Zugangszusage der Netzbetreiberin ist zur Widmung noch nicht erforderlich, Ob Verkehrsflächen für Photovoltaik genutzt werden können, richtet sich nach der Flächenkategorie und dem Landesrecht; ehemalige Verkehrsanlagen gelten im niederösterreichischen Leitfaden als vorbelastete Flächen.
Inhaltlich prüft die Gemeinde, ob der Standort geeignet ist. Gemieden werden hochwertige Böden, Naturschutzgebiete und Nationalparks sind ausgeschlossen, Landschaftsschutzgebiete nur bedingt geeignet. Beim Orts- und Landschaftsbild gelten Bereiche mit geringer Raumwirksamkeit und technischer Vorbelastung als günstig, während Sichtbereiche erhaltenswerter Ortskerne und Denkmäler als kritisch gelten. Der Artenschutz wird häufig erst im konkreten Anlagenverfahren geprüft, ebenso ein Blendgutachten. Ab einer gewissen Größe verlangt der Netzbetreiber schon früh ein vorläufiges Anschlusskonzept. Niederösterreich unterscheidet dazu Flächentypen, von Zonen des Raumordnungsprogramms und vorbelasteten Flächen wie Altlasten, Deponien oder Materialgewinnung bis zu sonstigen unbelasteten Freiflächen. Das bestimmt den Untersuchungsumfang und ob eine strategische Umweltprüfung nötig ist. Nach dem niederösterreichischen Leitfaden für PV-Freiflächen sollen die besten 50 Prozent der landwirtschaftlichen Böden einer Gemeinde bei der Standortwahl nicht in Betracht gezogen werden; ausgeschlossen sind unter anderem rote Gefahrenzonen und häufig überflutete Bereiche. Auf sonstigen unbelasteten Freiflächen außerhalb der Zonen ist die Anlagengröße laut Leitfaden auf 2 Hektar begrenzt, innerhalb der Zonen sind größere Flächen mit Ökologiekonzept möglich.
Wir begleiten Sie von der Erhebung der Datenbasis bis zur fachlichen Begleitung im Umwidmungsprozess. Unsere Expert:innen decken alle notwendigen Fachbereiche ab und kommunizieren auf Augenhöhe mit allen Projektbeteiligten. Die Fachberichte sind fachlich fundiert und belastbar. Im nächsten Schritt übernehmen wir die fachliche Begleitung des Umwidmungsverfahrens samt Einreichunterlagen. Die ökologischen Grundlagen liefert der naturschutzfachliche Fachbeitrag. Ein Beispiel für schlüsselfertige Agri-PV ist das EWS Sonnenfeld®. Für Batteriespeicher gibt es die Fachbeiträge zur Umwidmung für Speicher und Netz.









