Schallimmissionsmessung für Photovoltaik und PV-Zentralwechselrichter
Schallimmissionsmessung für Photovoltaik: Wir erfassen den Geräuschpegel Ihrer PV-Anlage normkonform und liefern Daten für die schalltechnische Genehmigung.
Mit unseren Messungen im Zusammenhang mit der schalltechnischen Genehmigung von PV-Zentralwechselrichtern wissen Sie immer, wo der Geräuschpegel wirklich liegt. Wir erfassen ihn zuverlässig und unterstützen Sie bei der Einhaltung von Lärmschutzrichtlinien. Egal in welcher Umgebung sich Ihr Vorhaben befindet: Wir hören genau hin.
Bei Photovoltaik entsteht Schall vor allem an den Zentralwechselrichtern und Trafostationen. Wechselrichter erzeugen beim Umwandeln von Gleich- in Wechselstrom Schaltgeräusche, bei Trafos kommen Schwingungen des Kerns und Lüfter dazu. Die Module selbst sind still, eine PV-Anlage ist daher nur in der Nähe dieser Anlagenteile relevant. Wie stark sie auffallen, hängt vom Abstand zum nächsten Wohnhaus und vom Umgebungsgeräusch ab. Im Verfahren geht es um die Zumutbarkeit für gesunde, normal empfindende Menschen; Prognosen setzen vollständige Emissionsdaten voraus, und Schallschutz wirkt am besten, wenn er in die Planung einfließt. In Oberösterreich zählt der Schallschutz bei größeren Anlagen zu den Prüfbereichen der elektrizitätsrechtlichen Bewilligung. Die humanmedizinische Beurteilung stützt sich auf die Schallprognose, die Bauphase wird gesondert betrachtet.
Im österreichischen Anlagenverfahren wird die Schallimmission üblicherweise nach der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 beurteilt, die Messung selbst folgt ÖNORM S 5004. Maßstab ist die Änderung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse. Dafür wird der Basispegel LA,95 der ortsüblichen Umgebung ermittelt und den Dauergeräuschen der Anlage gegenübergestellt. Die Messkampagne führt unsere akkreditierte Prüfstelle, das EWS Testing Center, durch. Wir bestimmen den Basispegel normkonform. So erhalten Sie verlässliche Daten zur vorhandenen Schallbelastung am Immissionsort und damit zur Ausgangssituation für die Beurteilung unter dokumentierten Umweltbedingungen. Die Messung erfolgt im Tag- bzw. Nachtzeitraum. Windverhältnisse und weitere meteorologische Bedingungen werden dokumentiert und bei der Beurteilung berücksichtigt. Angewandte Korrekturfaktoren sind schlüssig zu begründen, und bei Änderungen bestehender Anlagen ist die Gesamtemission aus Bestand und Änderung zu betrachten. Der Widmungsbasispegel allein reicht als Grundlage nicht aus. Die ortsübliche Immission lässt sich auch aus Verkehrsstärken und Emissionen benachbarter, genehmigter Anlagen berechnen, Betriebszeiten in der Nachtkernzeit von 0 bis 5 Uhr werden gesondert behandelt. Geräteseitig sind Schalldruck- oder Schallleistungspegel mit definierter Entfernung bzw. Richtungskorrektur anzugeben. Als Hilfsmittel dienen die ÖAL-Anforderungen an Lärmprojekte, die OIB-Richtlinie 5 zum Schallschutz und Emissionsdaten für Betriebstypen.
Im Gutachten sind Messpunkte und maßgebliche Immissionspunkte nachvollziehbar zu dokumentieren, etwa mit Plan und Fotos. Durch die frühzeitige Berücksichtigung aller schalltechnischen Anforderungen sichern wir die Projektabwicklung in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für das Betriebsschallgutachten für Photovoltaik. Nach der Inbetriebnahme prüft die Schallemissionsmessung und Frequenzanalyse für PV den Betrieb. Für Windparks gibt es die Schallimmissionsmessung für Windenergieanlagen.









