Betriebsschallgutachten für PV-Anlagen und Solarparks

Technologie
Solar
Tätigkeitsfeld
Schlüsselfertig
Technische Planungsleistung
Gutachten / Fachbeiträge / Prüfungen
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

Schallgutachten für Photovoltaik-Anlagen: Prüfbericht zum Lärmschutz für die Genehmigung und den sicheren Betrieb Ihres Solarparks.

Auch PV-Anlagen sind nicht geräuschlos. Behörden, Anwohner:innen und Projektpartner:innen erwarten daher einen Nachweis, dass die Anforderungen zum Lärmschutz eingehalten werden. Mit dem Schallgutachten erstellen wir fundierte Prüfberichte für Ihre PV-Anlagen und schaffen damit Vertrauen. Die Beurteilungspegel ermitteln wir mit moderner Berechnungssoftware und bewerten sie normkonform.

Schallquellen sind bei Solarparks nicht die Module, sondern die Technik: Wechselrichter mit Lüftern, Transformatoren mit ihrem tieffrequenten Brummen und, wo vorhanden, Batteriespeicher mit Kühlung. Bei Anlagen mit Speicher ist meist die Nacht maßgebend, weil dann die niedrigeren Richtwerte gelten und Speicher auch ohne Sonne laufen können. Die Schallausbreitung wird für die nächstgelegenen Wohnhäuser berechnet, meist nach dem Verfahren der ISO 9613-2, und mit den Richtwerten verglichen, die sich nach Widmung und Bundesland richten. Eine bestehende Vorbelastung durch Gewerbe oder Verkehr fließt in die Beurteilung ein. Grundlage sind die Schallleistungspegel der Geräte, die die Herstellerin angibt; sie werden, soweit das Beurteilungsverfahren es verlangt, mit Zuschlägen etwa für tonhaltige Geräusche berücksichtigt, und Unsicherheiten werden nachvollziehbar ausgewiesen, damit das Ergebnis auf der sicheren Seite liegt. Je nach Lage der Wohnhäuser, Geländeform und Bodenbeschaffenheit fällt der Pegel am Immissionsort sehr unterschiedlich aus. Das Schallgutachten legt Schallquellen, Annahmen, Immissionsorte und Ergebnisse so offen, dass Sachverständige der Behörde jeden Schritt nachvollziehen können. Ein belastbarer Nachweis zum Lärmschutz erleichtert zudem die Gespräche mit Gemeinde und Anrainer:innen. Maßstab der Zumutbarkeit ist dabei das Empfinden eines gesunden, normal empfindenden Menschen am jeweiligen Ort. Die Ergebnisse werden je Immissionsort getrennt für Tag und Nacht ausgewiesen. Wird ein Richtwert überschritten, vergleicht das Schallgutachten Varianten, etwa mit und ohne Schalldämmung der Technik, und zeigt, welche Kombination die Anforderungen erfüllt.

Im Genehmigungsverfahren nach dem Elektrizitätsrecht gehört der Schallschutz zu den Fachbereichen, die geprüft werden, und Nachbar:innen können Einwendungen zu Lärm vorbringen, etwa zu Wechselrichtern. Liegt ein Richtwert zu knapp, helfen meist wenige Stellschrauben: ein anderer Aufstellort, mehr Abstand zur Nachbarschaft, leisere Geräte oder Schalldämmhauben. Eine Schallschutzwand bringt bei niedrigen Quellen dagegen je nach Geometrie nur wenig und ist nicht immer die wirksamste Lösung. Wo es sinnvoll ist, empfehlen wir Maßnahmen zur Schalloptimierung innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen. Messwerte vom Standort liefert die Schallimmissionsmessung für Solaranlagen.

Wir stimmen uns eng mit Genehmigungsbehörden, Sachverständigen und Standortgemeinden ab und begleiten Sie im Behördenverfahren und in den Gesprächen mit der Herstellerin. Das Schallgutachten gehört zur fachlichen Begleitung des Genehmigungsverfahrens für PV-Parks. Bei Agri-PV-Projekten lohnt der Blick auf das Bewirtschaftungskonzept, weil Stationen und Zufahrten auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen. Für Batteriespeicher gibt es das Betriebsschallgutachten für Speicher.

Ihre Vorteile beim Schallgutachten für PV-Anlagen
Jahrelange Erfahrung bei der Ermittlung und Bewertung von Beurteilungspegeln für PV-Anlagen
Moderne Berechnungssoftware für präzise Analysen
Belastbare, tragfähige und normkonforme Ermittlung von Beurteilungspegeln und Empfehlungen
Empfehlungen zur Schalloptimierung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Unabhängige, transparente und normkonforme Gutachten schaffen Akzeptanz in der Bevölkerung
Enge fachliche Abstimmung mit Genehmigungsbehörden, Sachverständigen, Standortgemeinden und Anrainer:innen
Beratung und Begleitung im Behördenverfahren sowie bei Vertragsverhandlungen mit der Herstellerin