Schallimmissionsmessung für Batteriespeicher (BESS) und Netzanlagen
Schallimmissionsmessung für Batteriespeicher (BESS): Wir ermitteln den Geräuschpegel normkonform und liefern Daten für die schalltechnische Genehmigung.
Wir hören genau hin, egal in welcher Umgebung sich Ihr Vorhaben befindet. Mit unseren Messungen im Zusammenhang mit der schalltechnischen Genehmigung von Batteriespeichersystemen (BESS) wissen Sie immer, wo der Geräuschpegel an Ihrem Standort wirklich liegt. Wir erfassen ihn zuverlässig und unterstützen Sie bei der Einhaltung von Lärmschutzrichtlinien.
Der Hintergrund: Die Betriebsgeräusche eines Batteriespeichers sind Dauergeräusche, die rund um die Uhr auftreten können, vor allem durch Lüfter der Kühlung, Wechselrichter und Transformatoren. In den Anlagenverfahren wird deshalb der Schallschutz geprüft, im elektrizitätsrechtlichen Verfahren als eigener Fachbereich, und die Schallsituation an den nächstgelegenen Wohnbereichen bewertet. Maßstab ist die Veränderung der örtlichen Verhältnisse, also die tatsächliche Ausgangssituation vor Ort. Auch bereits genehmigte Anlagen in der Umgebung zählen zu dieser Ausgangslage. Dabei sind Belästigungen wie Lärm, Erschütterungen, Wärme oder Blendung auf ein zumutbares Maß zu beschränken, beurteilt am gesunden, normal empfindenden Menschen. Im Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung ist nicht von Ortsüblichkeit die Rede, maßgeblich ist dort ebenfalls die Veränderung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse; haustechnische Anlagen in der Nachbarschaft zählen zur Ausgangslage.
Genau diese Ausgangssituation liefert der Basispegel. Wir bestimmen ihn normkonform und erhalten so verlässliche Daten zur vorhandenen Schallbelastung am Immissionsort und damit zur Ausgangssituation für die Beurteilung unter dokumentierten Umweltbedingungen. Üblich ist, den Basispegel LA,95 zu ermitteln und den betriebsbedingten Dauergeräuschen gegenüberzustellen; ein bloßer Widmungsbasispegel reicht dafür nicht aus. Die ortsübliche Immission kann in einem repräsentativen Zeitraum gemessen werden, meteorologische Bedingungen sind zu berücksichtigen, und angewandte Korrekturfaktoren müssen schlüssig begründet sein. Gemessen wird im Tag- bzw. Nachtzeitraum, wobei Windverhältnisse und weitere Umweltbedingungen dokumentiert werden. Liegen Betriebszeiten in der Nachtkernzeit von 0 bis 5 Uhr, wird dieser ungünstigste Beurteilungszeitraum gesondert behandelt. Die Messkampagne führt unsere akkreditierte Prüfstelle, das EWS Testing Center, mit kalibrierter, hochpräziser Sensorik durch. Die Messung von Schallimmissionen im Nachbarschaftsbereich, etwa an Betriebsstandorten, ist in der ÖNORM S 5004 beschrieben; ihre Ergebnisse dienen der Planung von Lärmschutzmaßnahmen und der Beurteilung von Lärmbelästigungen.
Die Messung hat auch planerische Bedeutung. Ein Betriebsbaugebiet oder ein gemischtes Baugebiet verträgt nur Anlagen, deren Immissionen zur jeweiligen Gebietskategorie passen, und für die Raumplanung gelten Orientierungswerte für Tag (6 bis 19 Uhr), Abend (19 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr). Wer die schalltechnischen Anforderungen früh berücksichtigt, vermeidet Verzögerungen in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Messdaten sind Grundlage für das Betriebsschallgutachten für Speicher und Netz. Im Betrieb ergänzt die Schallemissionsmessung für Speicher und Netz. Die Widmung klären die Fachbeiträge zur Umwidmung. Für PV-Zentralwechselrichter lesen Sie die Schallimmissionsmessung für Photovoltaik.
