Betriebsschallgutachten für Batteriespeicher (BESS)

Technologie
Speicher & Netz
Tätigkeitsfeld
Schlüsselfertig
Gutachten / Fachbeiträge / Prüfungen
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

Schallgutachten für Batteriespeicher (BESS): Prüfbericht zum Lärmschutz als Grundlage für die Genehmigung und den sicheren Betrieb.

Auch Batteriespeicher sind nicht geräuschlos. Behörden, Anwohner:innen und Projektpartner:innen wollen wissen, wie laut eine Anlage am Wohnhaus ankommt. Wir erstellen dafür fundierte Prüfberichte für Ihre Batteriespeichersysteme und stellen sicher, dass die erforderlichen Anforderungen zum Lärmschutz eingehalten werden. Grundlage sind Beurteilungspegel, die wir mit moderner Berechnungssoftware präzise ermitteln und normkonform bewerten.

Fachlich stehen die Geräuschquellen am Anfang: Lüfter der Kühlung, Wechselrichter und Transformatoren. Ihre Emissionen werden als Schalldruckpegel in definierter Entfernung oder als Schallleistungspegel angegeben, zusammen mit den Betriebszeiten und Lageplänen der Anlage. Herstellerangaben dienen als Emissionsansatz; rechnerisch wird meist ein konservativer Volllastbetrieb angesetzt, wobei die Lüfterleistung von der Außentemperatur abhängt. Für Tag und Nacht werden unterschiedliche Betriebszustände betrachtet, da Speicher auch nachts laden und entladen können und der Nachtzeitraum oft maßgeblich ist. Mehrere Quellen werden energetisch addiert. Dann wird die Schallausbreitung im Freien rechnerisch modelliert, etwa nach ÖNORM ISO 9613-2, und das Ergebnis an den nächstgelegenen Wohnbereichen berechnet. Der Basispegel beschreibt dort die Ausgangssituation, die Beurteilung richtet sich nach dem jeweils maßgeblichen Verfahren.

Beurteilt wird anhand des jeweiligen Verfahrens. Im elektrizitätsrechtlichen Verfahren müssen Belästigungen auf ein zumutbares Maß beschränkt bleiben, wobei die Veränderung der örtlichen Verhältnisse auf einen gesunden, normal empfindenden Menschen zählt. In der Raumplanung dienen Orientierungswerte nach Gebietskategorien und Zeiträumen (Tag, Abend, Nacht) als Maßstab: Es gibt einen Regelfall und zwei Handlungsstufen, die jeweils um 5 dB höher liegen. Bei Batteriespeichern wird fachlich zudem auf tieffrequente und tonale Anteile geachtet, deren abschließende Beurteilung im Zweifel eine Messung erfordert. Lärm und elektromagnetische Felder werden im Verfahren häufig auch humanmedizinisch bewertet. Aus den Ergebnissen lassen sich Mindestabstände zu Wohnnutzungen oder Schallschutzmaßnahmen ableiten. Die ÖNORM S 5021 liefert die schalltechnischen Grundlagen der örtlichen Raumplanung, für Ausbreitungsrechnungen wird zusätzlich auf die ÖAL-Richtlinie Nr. 28 verwiesen. Nutzungskategorien reichen von Kur- und Krankenhausflächen über Wohn- und Erholungsgebiete bis zu Betriebs-, Gewerbe- und Industriegebieten; bei Grünlandwidmungen sind die Zuordnungen Empfehlungen. Die Zuordnung zu den Kategorien der ÖNORM S 5021 ist anhand der geltenden Normausgabe und der jeweiligen Widmung vorzunehmen.

Wo nötig, geben wir Empfehlungen zur Schalloptimierung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, etwa zu Aufstellung und Ausrichtung der Aggregate. Die Basispegel am Standort erheben wir mit der Schallimmissionsmessung für Speicher und Netz. Wir stimmen uns eng mit Genehmigungsbehörden, Sachverständigen und Standortgemeinden ab und begleiten Ihr Behördenverfahren sowie die Gespräche mit der Herstellerin. Welche Aggregate verbaut werden, klärt die Beratung zur Anlagenausstattung. Das Gutachten ist Teil der fachlichen Begleitung der Bewilligungsverfahren für Batteriespeicher. Für Windparks gibt es das Betriebs- und Bauschallgutachten.

Ihre Vorteile beim Schallgutachten für Batteriespeicher
Jahrelange Erfahrung bei der Ermittlung und Bewertung von Beurteilungspegeln für Batteriespeicher
Moderne Berechnungssoftware für präzise Analysen
Belastbare, tragfähige und normkonforme Ermittlung von Beurteilungspegeln und Empfehlungen
Empfehlungen zur Schalloptimierung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Unabhängige, transparente und normkonforme Gutachten schaffen Akzeptanz in der Bevölkerung
Enge fachliche Abstimmung mit Genehmigungsbehörden, Sachverständigen, Standortgemeinden und Anrainer:innen
Beratung und Begleitung im Behördenverfahren sowie bei Vertragsverhandlungen mit der Herstellerin