SUP Fachbeiträge und Umweltbericht für Windkraft
SUP Fachbeiträge für Windkraft: Wir erstellen Beiträge zu Schall, Schatten, Landschaftsbild, Forstwirtschaft u. a. und fassen sie im Umweltbericht zusammen.
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein zentrales Instrument, um Umweltauswirkungen frühzeitig zu bewerten. Wir erstellen SUP-Fachbeiträge, die den Anforderungen der SUP-Richtlinie und den nationalen Vorgaben entsprechen: präzise und strukturiert.
Die SUP prüft nicht das einzelne Projekt, sondern den Plan, der den Rahmen dafür setzt. Für Windparks ist das in Österreich vor allem die Raumordnung: Die Bundesländer können in ihrer Raumordnung Zonen ausweisen, in denen Windkraft möglich ist. In Niederösterreich ist etwa die Widmung „Grünland-Windkraftanlagen“ nur innerhalb solcher Zonen eines überörtlichen Raumordnungsprogramms zulässig. Ob zusätzlich eine Gemeindewidmung erforderlich ist, richtet sich nach der geltenden niederösterreichischen Rechtslage und dem jeweiligen überörtlichen Raumordnungsprogramm. Als strenge Konfliktkriterien dienen dort etwa Europaschutzgebiete, Nationalparks, Naturparks sowie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Weitere Konfliktkriterien sind Naturschutz, Orts- und Landschaftsbild, Tourismus und Netzinfrastruktur. Beim Landschaftsbild werden große Landschaftsräume und Sichtachsen freigehalten, um Kumulationswirkungen zu vermeiden. Mindestabstände zu Wohnnutzungen richten sich nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorgaben und der örtlichen Raumplanung; in Niederösterreich sind sie im Raumordnungsgesetz geregelt und für den konkreten Standort zu prüfen. Pflichtig sind Pläne, die den Rahmen für Projektgenehmigungen setzen, etwa in den Bereichen Energie oder Raumordnung. Bei geringfügigen Änderungen von Plänen ist im Einzelfall zu prüfen, ob voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen auftreten und deshalb eine SUP erforderlich ist.
Der Umweltbericht ist das Kernstück der SUP. Er beschreibt den Umweltzustand, die Merkmale der betroffenen Gebiete einschließlich Vogelschutz- und FFH-Gebieten und die voraussichtlichen Auswirkungen auf Schutzgüter wie Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, Landschaft und Kulturgüter. Dazu kommen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, die Gründe für die gewählten Alternativen, die Überwachung und eine nichttechnische Zusammenfassung. Die Behörden werden zu Umfang und Detailgrad konsultiert, in Niederösterreich hat etwa die Umweltanwaltschaft den Untersuchungsrahmen vorab bestätigt. Entwurf und Umweltbericht liegen vor der Beschlussfassung zur Stellungnahme auf. Die SUP-Richtlinie will Doppelprüfungen vermeiden und erlaubt, vorhandene Umweltinformationen zu nutzen. Detailfragen klären sich in den späteren Bewilligungsverfahren, die SUP arbeitet auf der überörtlichen Ebene.
Die Fachbeiträge umfassen Schall, Schattenwurf, Landschaftsbild inklusive Sichtbarkeitsanalyse und Fotomontagen sowie Forstwirtschaft und weitere Fachthemen. Wir fassen sie in einem Umweltbericht kompakt und nachvollziehbar zusammen. Für die Schallbeurteilung liefert die Schallimmissionsmessung die Datenbasis, die Naturschutzthemen vertiefen die naturschutzfachlichen Detailerhebungen. Unser Team begleitet Sie zuverlässig durch alle Phasen des Umwidmungsprozesses, von der Erhebung der Datenbasis bis zur fachlichen Begleitung im SUP-Verfahren. Im nächsten Schritt unterstützen wir bei der fachlichen Begleitung des Umwidmungsverfahrens und der Erstellung der Einreichunterlagen (SUP). Für Photovoltaik gibt es die Fachbeiträge zum Umwidmungsverfahren. So wird aus der Datenbasis Schritt für Schritt eine belastbare Grundlage für die Entscheidung der Gemeinde. Auf dieser Basis können Gemeinde, Anrainer:innen und Fachstellen die Planung früh nachvollziehen und ihre Stellungnahmen abgeben.





