Umwidmungsverfahren für Windparks: Begleitung und SUP-Einreichunterlagen
Umwidmung für Windparks: Wir begleiten Sie von der Idee bis zum rechtsgültigen Umwidmungsbeschluss und bereiten die SUP-Einreichunterlagen vor.
Wo ein Windpark gebaut werden darf, entscheidet in Österreich die Raumordnung der Bundesländer. Je nach Bundesland gibt es eine überörtliche Zonierung für Windkraft, in Niederösterreich etwa ein Sektorales Raumordnungsprogramm, und die Gemeinde widmet die Fläche im Flächenwidmungsplan, meist als Sonderwidmung im Grünland. Für UVP-pflichtige Windparks regelt § 4a UVP-G 2000, wie überörtliche Zonierung und örtliche Widmung zusammenspielen. Die Umwidmung ist für Windkraftprojekte oft der erste Meilenstein im Verfahren. Sie ersetzt die übrigen Bewilligungen nicht: Elektrizitätsrecht, Naturschutz, Forst- und Wasserrecht oder Luftfahrt bleiben eigene Verfahren. Für Projektierer:innen und Investor:innen ist die Widmungslage daher eine Grundvoraussetzung, bevor Gutachten und Einreichunterlagen für einen Standort vertieft werden.
Welche Kriterien bei der Zonierung zählen, zeigt Niederösterreich: Berücksichtigt wurden unter anderem Abstände zu Wohnbauland, Naturschutz und ökologische Wertigkeit, Landschafts- und Siedlungsbild, Tourismus, Netzinfrastruktur und die Erweiterung bestehender Windparks. Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Natura-2000-Gebiete wurden als strenge Konfliktkriterien angesetzt. Neue Windkraftwidmungen sind auf die im Raumordnungsprogramm dargestellten Zonen beschränkt, bestehende Widmungen außerhalb der Zonen bleiben vom Programm unberührt. In Oberösterreich ist im Grünland eine Sonderwidmung nötig. Für künftige Beschleunigungsgebiete nach der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien sind eigene Verordnungen vorgesehen. Ob Anlagen und Nebenanlagen dort ohne gesonderte Widmung zulässig sind, richtet sich nach der Umsetzung im jeweiligen Bundesland.
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) geht auf die EU-Richtlinie 2001/42/EG zurück und ist in den Raumordnungsgesetzen der Länder umgesetzt. Ihr Kern ist der Umweltbericht: Er beschreibt den Umweltzustand, bewertet die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen etwa auf Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, Landschaft und Kulturgüter, prüft Alternativen, nennt Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich und legt die Überwachung fest. Methode und Bewertungskriterien müssen nachvollziehbar sein. Die SUP bleibt strategisch, standortbezogene Auswirkungen werden erst in den späteren Bewilligungsverfahren im Detail geprüft.
Von Beginn an unterstützen wir Sie bei der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit Behörden und Amtssachverständigen und sorgen für offene, klare Kommunikation. Aufbauend auf den Ergebnissen und Anforderungen bereiten wir die Einreichunterlagen für die SUP vor. Standortgemeinde, Anrainer:innen und Fachstellen bringen eigene Fragen ein, es zahlt sich aus, diese früh zu kennen. Alle relevanten Fachberichte liefern wir aus einer Hand: schall- und schattenwurftechnische Gutachten, Stellungnahmen zum Landschaftsbild inklusive Sichtbarkeitsanalysen und realistischen Fotomontagen sowie forst- und naturschutzfachliche Beiträge. Die Grundlage bilden die SUP-Fachbeiträge aus der Entwurfsplanung, im Detail etwa das Schattenwurfgutachten und das Betriebs- und Bauschallgutachten. Welche Flächen sich für Windkraft eignen, klärt vorab die Potenzialflächenanalyse. Nach der Umwidmung folgt die Begleitung des Bewilligungsverfahrens.





