Naturschutzfachlicher Fachbeitrag für Windenergieanlagen: Gutachten und UVE
Naturschutzfachlicher Fachbeitrag für Windenergieanlagen: ornithologische, fledermauskundliche u. a. Gutachten sowie UVE, wichtig für die Bewilligung.
Naturschutzfachliche Erhebungen und Fachbeiträge werden für die Bewilligung von Windenergieanlagen immer wichtiger, auch weil artenschutzrechtliche Fragen zunehmend tiefgreifender zu beantworten sind. Rechtlicher Hintergrund sind unter anderem die Verbote der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie, etwa das absichtliche Töten oder erhebliche Stören geschützter Arten und die Beschädigung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Dazu kommen die Naturschutzgesetze der Länder und, bei möglichen Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete, die Prüfung der Naturverträglichkeit, deren Bezeichnung und Anforderungen sich nach dem jeweiligen Landesrecht richten. Der Untersuchungsumfang ist stark gewachsen: Aus kurzen Stellungnahmen sind Fachgutachten mit mehreren hundert Seiten geworden, die mehrere Jahreszeiten abdecken.
Für Ihr Projekt erarbeiten wir die Umweltverträglichkeitserklärung sowie ornithologische und fledermauskundliche Stellungnahmen. Wir wählen den passenden Zeitpunkt und Umfang der Felduntersuchungen und führen diese durch. Wir verfassen die Gutachten, erarbeiten bei Bedarf Maßnahmen und vertreten die Ergebnisse vor den Behörden und der Öffentlichkeit. Das alles geschieht von Anfang an in enger Abstimmung mit unserer Genehmigungsabteilung. Die Grundlage für den Fachbeitrag liefern die naturschutzfachlichen Detailerhebungen. Der Fachbeitrag zu Vögeln und Fledermäusen ist ein zentraler Teil der Unterlagen und bildet die Grundlage, auf der Auflagen und Vermeidungsmaßnahmen festgelegt werden.
Fachlich geht es vor allem um Kollisionsrisiko, Meidung und Lebensraumverlust. Als besonders windkraftsensibel gelten Greifvögel wie Rotmilan, Kaiseradler, Seeadler und Sakerfalke. Bei anderen Arten sind die Reaktionen auf Windenergieanlagen artspezifisch und standortabhängig und reichen von Meidung des Bereichs um die Anlagen bis zu geringer oder keiner erkennbaren Meidung. Fledermäuse können durch Kollision oder durch Druckänderungen nahe der Rotorblätter getötet werden, vor allem Arten, die im freien Luftraum jagen oder weit ziehen. Die Aktivität in Gondelhöhe wird mit einem Gondelmonitoring erfasst und über die Windgeschwindigkeit ausgewertet. Fledermausfreundliche Betriebsregeln, bei denen Anlagen bei geringem Wind und warmen Abenden abgeschaltet werden, führen zu Ertragsverlusten, die von Standort, Betriebsregel und festgelegten Abschaltparametern abhängen und projektbezogen zu berechnen sind. Eine hohe Sensibilität eines Standorts bedeutet nicht automatisch ein Bauverbot. Dabei sind mehrere Jahreszeiten zu berücksichtigen, weil Vögel und Fledermäuse je nach Brut-, Zug- und Aktivitätsperiode unterschiedlich auftreten.
Zu den Maßnahmen zählen eine zeitliche Beschränkung von Rodungen, die ökologische Bauaufsicht, die Kontrolle von Quartierbäumen, Bauzeiten außerhalb von Brut- und Zugperioden und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen wie zusätzliche Quartiermöglichkeiten. Kompakte Anlagenanordnungen verringern die Zerschneidung, lange Anlagenketten auf Geländerücken sind für Vögel besonders ungünstig. Weitere Möglichkeiten sind ereignisbezogene Abschaltungen mit Radar- oder Kamerasystemen, die temporäre Abschaltung bei Mahd oder Ernte und eine höhere Einschaltwindgeschwindigkeit. Die Wirkungen mehrerer Windparks zusammen sind in der UVE ebenfalls zu betrachten. Weitere Themen für die UVE finden Sie unter UVE-Fachbeiträge für Windparks, das gesamte Verfahren betreuen wir mit der fachlichen Begleitung des Bewilligungsverfahrens. Nach der Genehmigung kontrolliert das biologisch-ökologische Monitoring die Auflagen im Betrieb.





