Förderansuchen in der EAG-Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen
EAG-Ausschreibung für Photovoltaik: Wir wickeln Ihr Förderansuchen von der Einreichung bis zur Förderzusage ab und minimieren das Risiko von Formfehlern.
Die EAG-Ausschreibung ist ein zentrales Förderinstrument für größere Photovoltaikanlagen in Österreich. Sie bietet Projektentwickelnden die Möglichkeit, eine Marktprämie über einen festgelegten Förderzeitraum zu sichern.
In der EAG-Ausschreibung gleicht die gleitende Marktprämie die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem Referenzmarktwert aus. In der Ausschreibung ergibt sich der anzulegende Wert aus dem Gebot: Die Gebote werden nach steigendem Gebotswert gereiht und bis zur ausgeschriebenen Gesamtleistung bezuschlagt. Gebote werden elektronisch über das System der Abwicklungsstelle bis zum Gebotstermin eingereicht, mehrere Gebote für verschiedene Anlagen sind zulässig, für dieselbe Anlage nicht. Ausschreibungen finden mindestens einmal jährlich statt und werden spätestens zwei Monate vor Beginn bekanntgemacht; Termine und Volumina ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Teilnehmen können neue Anlagen und Erweiterungen ab 10 kWp. Die Prämie wird über 20 Jahre monatlich ausbezahlt, gefördert wird Strom, der direkt vermarktet und ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Neben der Marktprämie gibt es für PV-Anlagen bis 1 MWp einen Investitionszuschuss; welcher Weg passt, hängt von Größe und Vermarktung ab. Auch bei der EAG-Ausschreibung spielt die Fläche eine Rolle. Bei Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen und Grünland wird ein Abschlag auf den Zuschlagswert angewendet. Er entfällt ganz oder teilweise etwa bei Anlagen auf Gebäuden, Deponien oder Altlasten und bei Agri-PV, wenn die landwirtschaftliche Hauptnutzung gegeben ist und in einem Nutzungskonzept nachgewiesen wird. Biodiversitätsmaßnahmen wie der Erhalt bestehender Lebensräume oder eine alternierende Mahd spielen für den Abschlag ebenfalls eine Rolle. Voraussetzungen für die Förderung sind der Anschluss an das öffentliche Stromnetz, die ferngesteuerte Regelbarkeit der Anlage sowie ein Lastprofilzähler oder ein intelligentes Messgerät. Gebote sind mit Sicherheitsleistungen zu hinterlegen, und nach dem Zuschlag gelten Fristen für die Inbetriebnahme, die sich bei Bedarf unter bestimmten Voraussetzungen verlängern lassen. Beides regelt jede Ausschreibung im Detail.
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Abwicklung Ihres Förderansuchens zur EAG-Ausschreibung, professionell, effizient und stets auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen und ausschreibungsspezifischen Vorgaben. Mit unserer Erfahrung aus Ausschreibungen minimieren wir Ihr Risiko, etwa von Formfehlern. Wir schätzen schnell ein, ob Ihr Projekt förderfähig ist, beraten zur Ausschreibungsstrategie (Gebotspreis, Losgröße und Einreichzeitpunkt) und bereiten alle erforderlichen Unterlagen vollständig auf. Während des gesamten Förderverfahrens begleiten wir Sie fachlich. Je genauer Anlagenplanung, Ertragsprognose und Flächennutzung zusammenpassen, desto belastbarer ist das Gebot. Die Grundlage für Ihr Gebot bilden die Ertragsprognosen und die Machbarkeitsstudie mit Belegungsplan. Zum Zuschlag passend planen wir Ihre Anlage, zum Beispiel als EWS Sonnenfeld®, und bereiten die Ausschreibung der PV-Komponenten vor. Ergänzend zur Finanzierung können die Bürger:innenbeteiligung und Crowd-Investing sowie die technische Due Diligence für Solarprojekte eine Rolle spielen.

