Bürger:innenbeteiligung und Crowdinvesting bei Solarprojekten
Crowdinvesting für Photovoltaik: Bei ausgewählten Solarprojekten ermöglichen wir die Beteiligung von Bürger:innen nach dem Alternativfinanzierungsgesetz.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, bei ausgewählten Projekten eine Bürger:innenbeteiligung vorzusehen. Dafür bieten wir etwa die Möglichkeit zum Crowdinvesting gemäß dem Alternativfinanzierungsgesetz. So können sich Bürger:innen direkt an der Energiewende in ihrer Region beteiligen. Beim Crowdinvesting stellen viele Einzelpersonen einem Projekt Kapital zur Verfügung, meist in kleineren Beträgen. Für Gemeinden und Anrainer:innen kann das die Akzeptanz stärken, weil sie am Projekt in ihrer Umgebung auch wirtschaftlich teilhaben können. Aktive Beteiligungsmodelle funktionieren allerdings nur, wenn vor Ort genügend Interesse besteht. Deshalb gehört der frühe Dialog mit der Standortgemeinde dazu, die über die Flächenwidmung ohnehin am Vorhaben beteiligt ist.
Das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist der österreichische Rahmen für Crowdinvesting und staffelt die Pflichten nach dem Emissionsvolumen. Unter 250.000 Euro innerhalb von zwölf Monaten bestehen keine Informations- oder Prospektpflichten. Darüber ist ein Informationsblatt zu veröffentlichen, und ab höheren Volumina gelten zusätzliche Prospektpflichten nach dem Kapitalmarktrecht. Verbraucher:innen dürfen je Emission innerhalb von zwölf Monaten grundsätzlich höchstens 5.000 Euro anlegen, mit Ausnahmen etwa bei entsprechend hohem Einkommen oder Finanzvermögen, und sie können innerhalb von zwei Wochen zurücktreten. Je nach Ausgestaltung und Vertriebsweg kann statt des AltFG auch die EU-Crowdfunding-Verordnung greifen. Wo ein Informationsblatt erforderlich ist, muss der Emittent es samt Bilanz und Geschäftsplan veröffentlichen, Änderungen bis zum Ende des Angebotszeitraums nachziehen und die Anleger identifizieren, sofern nicht über eine Plattform vertrieben wird.
Bei Crowdinvesting in Österreich werden häufig qualifizierte Nachrangdarlehen eingesetzt. Es bleibt bei einem Darlehen, doch wegen der qualifizierten Nachrangabrede kommt es wirtschaftlich einer unternehmerischen Risikofinanzierung nahe: Zurückgezahlt werden darf nur, wenn dadurch die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens nicht gefährdet wird. Deshalb müssen Informationsblatt, Geschäftsplan und Vertragsbedingungen ohne Registrierung zugänglich sein, und Werbung muss klar als solche erkennbar sein. Das Informationsblatt wird von Dritten auf Vollständigkeit und Verständlichkeit kontrolliert, bei Plattformangeboten von der Plattform. So können Bürger:innen Chancen und Risiken einer Beteiligung vorab einschätzen. Das AltFG ist nur innerhalb seiner Grenzen anwendbar: Der binnen zwölf Monaten emittierte Gesamtgegenwert muss unter 2 Millionen Euro bleiben, der aushaftende Betrag aus Veranlagungen darf über sieben Jahre 5 Millionen Euro nicht übersteigen, und EU-weit müssen die Angebote unter 5 Millionen Euro in zwölf Monaten bleiben.
Eine Beteiligung braucht eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage. Belastbare Ertragsprognosen zeigen, welche Erträge zu erwarten sind, und die Technische Due Diligence für Photovoltaik prüft das Projekt technisch. Der Investitions- und Betriebskostenplan stellt die Kosten transparent dar. Die Erlösseite hängt auch von der Förderung ab, im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) etwa vom Investitionszuschuss oder der Marktprämie. Die Beteiligung ist Teil unserer Projektfinanzierung; für die Förderseite begleiten wir die Abwicklung des Förderansuchens. Ein Beispiel für unsere schlüsselfertigen Anlagen finden Sie beim EWS Sonnenfeld®.

