Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für PV-Parks in Deutschland

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Planung
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Entwurfsplanung

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für PV-Parks in Deutschland: fundierte Erhebung und Bewertung geschützter Arten nach § 44 BNatSchG.

Wir unterstützen Sie mit fundierten Erhebungen und fachgerechter Bewertung aller planungsrelevanten Arten, gemäß den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44 BNatSchG). Unsere saP-Leistungen identifizieren mögliche Konflikte mit streng oder besonders geschützten Arten und zeigen praxisnahe Lösungen auf. Das Ergebnis ist fachlich fundiert und belastbar.

Die saP prüft, ob ein Vorhaben Verbotstatbestände für geschützte Arten auslöst. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, besonders geschützte Tiere zu verletzen oder zu töten, streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Zugzeit erheblich zu stören, Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören sowie besonders geschützte Pflanzen und ihre Standorte zu schädigen. Eine Störung gilt als erheblich, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Für das Tötungsverbot gilt bei zugelassenen Vorhaben eine Sonderregel, die auf das Risiko durch das Vorhaben und auf fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen abstellt. Sie betrifft Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten. Für sonstige besonders geschützte Arten verstößt eine Handlung zur Durchführung eines Eingriffs nicht gegen die Zugriffsverbote.

Für nach § 15 BNatSchG zugelassene Eingriffe und für bestimmte Bauvorhaben nach § 18 Abs. 2 BNatSchG gelten die Zugriffsverbote nur nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 BNatSchG. Ausschlaggebend ist unter anderem, dass die ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt, wofür bei Bedarf vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Die saP zeigt daher, welche Maßnahmen Konflikte vermeiden. Bei PV-Parks stehen vor allem die Flächennutzung und der Lebensraum auf und neben der Anlage im Mittelpunkt, etwa für Bodenbrüter wie die Feldlerche. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen und deren Umfang werden im Einzelfall anhand der betroffenen Arten, etwa Feldlerche oder Wachtel, der Wirkung des Vorhabens und der behördlichen Vorgaben festgelegt, Ausgleichsflächen für Bodenbrüter müssen, soweit sie als vorgezogene Maßnahme festgelegt werden, vor dem Eingriff wirksam sein, und Bauzeiten können beschränkt werden. Faunistische Erhebungen vor dem Bau liefern die Datenbasis für diese Festlegungen. Festgelegte Maßnahmen werden meist in einem Entwicklungs- und Pflegekonzept beschrieben, das der Behörde vor Baubeginn vorliegt, Ob Monitoring-Berichte, eine Fotodokumentation und mehrjährige Kontrollen erforderlich sind, ergibt sich aus dem Bescheid und dem Maßnahmenkonzept. Deshalb lohnt es sich, die saP schon in der Standortwahl mitzudenken.

Sie können sich auf unser Know-how in Artenschutz, Kartierung und Gutachtenerstellung verlassen. Das macht Genehmigungsverfahren effizient und Ihre Projekte naturverträglich. Unser Team von 9 Biolog:innen deckt Amphibien, Insekten, Reptilien, Botanik, Vögel und Fledermäuse ab. Allgemein erklärt die Seite naturschutzfachliche Detailerhebungen für PV-Parks, welche Themen bei Solaranlagen im Vordergrund stehen. Das Gutachten für das Verfahren liefert der naturschutzfachliche Fachbeitrag für PV-Anlagen, die Umsetzung der Maßnahmen auf der Baustelle begleitet die Umweltbaubegleitung für Solarparks. Die Variante für Windkraft finden Sie unter saP für Windkraft in Deutschland.

Ihre Vorteile bei der saP für PV-Parks
Erfahrung aus abgewickelten Genehmigungen von PV-Parks
Unser Team von 9 Biolog:innen deckt alle notwendigen Fachbereiche ab: Amphibien, Insekten, Reptilien, Botanik, Vögel, Fledermäuse
Gelungene Verbindung von Technik und Natur durch ein interdisziplinär zusammenarbeitendes Team
Anerkannte Erhebungsmethoden
Fachlich fundierte und belastbare Berichte
Genaue Kenntnis der Sachverständigenanforderungen