Landschafts- und Ortsbildgutachten für PV-Anlagen

Technologie
Solar
Tätigkeitsfeld
Schlüsselfertig
Gutachten / Fachbeiträge / Prüfungen
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

Das Landschaftsbildgutachten für PV-Anlagen zeigt, wie Agri-PV-, Freiflächen- und Dachanlagen auf die Umgebung wirken, und stützt Ihr Verfahren.

Schaffen Sie Klarheit für Planung und Genehmigung. Mit fundierten Analysen erfassen wir die visuelle Wirkung geplanter Agri-PV-, Freiflächen- oder Dachanlagen auf Landschaft und Ortsbild. Das Ergebnis ist präzise, nachvollziehbar und praxisnah. Ein Landschafts- und Ortsbildgutachten beantwortet die Frage, von wo aus eine Anlage zu sehen ist und wie stark sie das Bild von Landschaft und Ortschaft verändert. Die Sichtbarkeitsanalyse zeigt die betroffenen Bereiche, die Fotomontage macht die Wirkung aus dem Blickwinkel der Anwohner:innen sichtbar. Das hilft Behörden, Sachverständigen und Gemeinden bei der Beurteilung.

Im Landschaftsbildgutachten ergibt sich die Eingriffserheblichkeit aus der Wirkungsintensität der Anlage und der Sensibilität des Landschaftsbilds. Die Wirkungsintensität hängt von Relief, Größe und Höhe der Module, Lichtreflexen, Sichtverschattungen durch Gehölze oder Geländeerhebungen und der Lage zur Horizontlinie ab. In Ebenen und auf Kuppen reicht der Sichtraum ohne Bepflanzung weit, in Talräumen endet er meist an den Höhenzügen, an Hanglagen ist er deutlich größer. Aufgeständerte Module und Nachführsysteme können Höhen von etwa 6 m erreichen, besonders stark wirkt eine Anlage, wenn sie die Silhouette an der Horizontlinie deutlich verändert. Für die Sensibilität des Landschaftsbilds sind neben dessen Eigenart und Empfindlichkeit auch Vorbelastungen wie Gebäude, Funkmasten oder Hochspannungsleitungen von Bedeutung. In der Praxis können Sichträume bis zu 3.000 m reichen.

Im Naturschutzrecht ist das Landschaftsbild ein eigener Maßstab: Die naturschutzrechtlichen Prüfmaßstäbe für Naturhaushalt, Erholungswert und Landschaftsbild richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Beim Ortsbild und bei Kulturgütern geht es im Landschaftsbildgutachten um die technische Überprägung im Umfeld geschützter oder erhaltenswerter Objekte. Sichtbereiche erhaltenswerter Ortskerne und Denkmäler können eine Genehmigung verhindern, exponierte Lagen und Erholungsräume gelten als heikel. Je nach Standort fließen auch Sichtbeziehungen zu Ortskernen und Denkmälern in die Beurteilung ein. Zur Prognose werden Fotomontagen von häufig frequentierten Standpunkten empfohlen, die Erheblichkeit ist stets im Einzelfall zu beurteilen. Beeinträchtigungen lassen sich in dieser Reihenfolge angehen: zuerst die Standortwahl mit geringer Sichtbarkeit, dann Vermeidung und Minimierung, zuletzt Ausgleich. Dazu zählen niedrige Aufständerungen, unauffällige Zäune, reflexionsarme Module und Eingrünungsstreifen mit einheimischen Gehölzen von etwa 10 bis 15 m Breite.

Realitätsnahe Sichtbarkeitsanalysen und Fotomontagen machen die Auswirkungen auf Landschaft und Anwohner:innen sichtbar. So bekommen Sie starke Argumente für ein genehmigungsfähiges Projekt. Wir begleiten Sie von der Datenerhebung bis zur Verfahrensbegleitung und kennen die Anforderungen der Sachverständigen. Auf das Gutachten bauen weitere Leistungen auf: die Fachbeiträge zum Umwidmungsverfahren, das Blendgutachten für PV-Anlagen und die fachliche Begleitung des Bewilligungsverfahrens. Für landwirtschaftliche Flächen steht unser Agri-PV-System EWS Sonnenfeld®. Für Windparks gibt es das Landschaftsbild- und Ortsbildgutachten für Windkraftanlagen.

Ihre Vorteile beim Landschafts- und Ortsbildgutachten
Langjährige Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Solarprojekten
Fundiertes Behördenwissen und Kenntnis der Sachverständigenanforderungen
Rundumbetreuung von der Datenerhebung bis zur Verfahrensbegleitung
Moderne Berechnungs- und Analysemethoden für Sichtbarkeitsanalysen
Belastbare und nachvollziehbare Ergebnisse
Lösungsorientiertes Arbeiten mit Blick auf Genehmigungsfähigkeit und Projekterfolg