Landschaftsbild- und Ortsbildgutachten für Windkraftanlagen und Windparks

Technologie
Wind
Tätigkeitsfeld
Gutachten / Fachbeiträge / Prüfungen
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

Das Landschaftsbildgutachten für Windkraftanlagen zeigt mit Sichtbarkeitsanalysen und Fotomontagen, wie Windparks auf Landschaft und Ortsbild wirken.

Windenergieanlagen verändern das Landschafts- und Ortsbild, und vielen Anrainer:innen bereitet das Sorge. Mit unserem Landschafts- und Ortsbildgutachten schaffen Sie Transparenz und gewinnen Vertrauen. Unser Expert:innen-Team erhebt und bewertet die Wirkungsintensitäten und liefert fundierte Entscheidungsgrundlagen für Planung und Genehmigung. Zur Wirkung auf Anrainer:innen gehört auch der Schattenwurf, den das Schattenwurfgutachten für Windkraftanlagen beurteilt. Für Photovoltaik gibt es das Landschafts- und Ortsbildgutachten für PV-Anlagen. Ein Landschaftsbildgutachten bildet die Grundlage, um Bedenken von Anrainer:innen sachlich zu beantworten.

Die Landschaft ist in der Umweltverträglichkeitsprüfung ein eigenes Schutzgut. Gängig ist ein gestuftes Vorgehen nach dem Muster der ökologischen Risikoanalyse: Sensibilität des Bestands und Eingriffsintensität des Vorhabens werden jeweils in vier Stufen von gering bis sehr hoch beurteilt, daraus ergibt sich die Eingriffserheblichkeit in fünf Stufen. Danach werden die Wirksamkeit von Maßnahmen und die verbleibenden Auswirkungen bewertet. Ob verbleibende Auswirkungen vertretbar oder erheblich sind, wird anhand der angewandten Bewertungsmethode und der Umstände des Einzelfalls beurteilt, die Gesamtbewertung erfolgt verbal-argumentativ. Bestehende Windenergieanlagen in der Umgebung zählen als Vorbelastung.

Beim Ortsbild wird der Untersuchungsraum anhand von Sichtbeziehungen, Anlagenhöhe, Gelände und betroffenen Ortskernen fachlich begründet festgelegt, die Ortskerne der Siedlungen darin werden einzeln beurteilt. Für die Sensibilität zählen Siedlungsstruktur, Bauformen, Ortsränder, bestehende Vorbelastungen und identitätsstiftende Merkmale wie historische Gebäude oder eine charakteristische Silhouette. Bei den visuellen Störungen sind Fremdkörperwirkung, raumverändernde Wirkung, Sichtbarkeit, Sichtbeziehungen zu prägenden Ortsbildelementen und mögliche Trennwirkungen maßgeblich. Die Flächeninanspruchnahme wird getrennt bewertet: Liegt das Vorhaben außerhalb der Siedlungen, gehen keine ortsbildprägenden Elemente verloren. Ein Landschaftsbildgutachten stützt sich dabei auf nachvollziehbare Kriterien und dokumentierte Standpunkte.

Die Sichtbarkeitsanalyse zeigt, von wo aus die Windkraftanlagen zu sehen sind. Sie berücksichtigt Geländerelief und Wald, kleinräumige Abschirmungen durch Gebäude und Hecken bleiben meist unberücksichtigt, die Sichtbarkeit wird also eher überschätzt. Realgetreue Fotomontagen machen die Auswirkungen auf Umgebung und Anwohner:innen sichtbar: verständlich, nachvollziehbar und argumentationsstark. Jede besteht aus einem Standpunkt mit Lageplan, Ist-Zustand und Planzustand, benannt mit der Entfernung zur nächstgelegenen Anlage. Alle Ergebnisse dokumentieren wir übersichtlich im UVE-Fachbeitrag, als verlässliche Grundlage für Behörden, Projektpartner:innen und eine transparente Öffentlichkeitsarbeit. Rechtlich ist das Landschaftsbild gewichtig, aber nicht allein ausschlaggebend: Bei Vorhaben der Energiewende darf nach § 17 Abs. 5 UVP-G 2000 unter den dort genannten Voraussetzungen eine Abweisung nicht ausschließlich auf Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds gestützt werden. Je nach Bundesland kommen naturschutzrechtliche Bewilligungen hinzu, in Oberösterreich etwa für Anlagen im Grünland außerhalb geschlossener Ortschaften ab 30 Metern Gesamthöhe. Die Einreichung übernimmt die fachliche Begleitung des Bewilligungsverfahrens für Windparks.

Ihre Vorteile beim Landschaftsbild- und Ortsbildgutachten
Über 30 Jahre Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Windenergieprojekten
Moderne Berechnungs- und Analysemethoden für Sichtbarkeitsanalysen
Fundiertes Behördenwissen und Kenntnis der Sachverständigenanforderungen
Belastbare und nachvollziehbare Ergebnisse für Behörden und Öffentlichkeit
Lösungsorientiertes Arbeiten mit Blick auf Genehmigungsfähigkeit und Projekterfolg
Rundumbetreuung von der Datenerhebung bis zur Verfahrensbegleitung
95 %ige Erfolgsquote in der Genehmigung von Windparkprojekten