Genehmigung und Einreichunterlagen für das Repowering von Windparks
Genehmigung Repowering Windkraft: Wir begleiten Sie durchs Bewilligungsverfahren, erstellen die Einreichunterlagen und führen Ihr Projekt bis zur Kollaudierung.
Die Genehmigung von Repowering-Projekten ist ein komplexer Prozess mit vielen rechtlichen und technischen Anforderungen. Wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig durch alle Verfahren: von gegebenenfalls notwendigen Umwidmungen über die Erstellung der Genehmigungsunterlagen bis hin zur Kollaudierung. So kommen Ihre modernisierten Windenergieanlagen möglichst rasch ans Netz. Je vollständiger Antrag, Vorhabensbeschreibung und Fachbeiträge sind, desto weniger Rückfragen entstehen im Verfahren.
Welches Verfahren gilt, hängt von Größe und Lage des Vorhabens ab. Nach dem UVP-G 2000 sind Windenergieanlagen ab 30 MW Gesamtleistung oder ab 20 Konvertern mit je mindestens 0,5 MW UVP-pflichtig, über 1.000 Metern Seehöhe schon ab 15 MW bzw. 10 Konvertern. In schutzwürdigen Gebieten der Kategorie A gilt ebenfalls die niedrigere Schwelle von 15 MW bzw. 10 Konvertern, hier entscheidet eine Einzelfallprüfung. Wird ein bestehender Windpark verändert oder erweitert, beurteilt die Behörde die Änderung nach § 3a UVP-G. Maßgeblich sind unter anderem eine Kapazitätsausweitung um mindestens die Hälfte des Schwellenwerts, die in den letzten fünf Jahren genehmigten Leistungen und die Kumulierungsregeln; die Prüfung erfolgt anhand des konkreten Vorhabens. Ob eine UVP nötig ist, stellt die Behörde auf Antrag oder von Amts wegen fest. Bei Anlagen mit Netzanbindung sind Ableitungen und Umspannwerke je nach räumlich-funktionalem Zusammenhang bei der Abgrenzung des Vorhabens zu berücksichtigen.
Wird eine UVP durchgeführt, entscheidet die Behörde in einem konzentrierten Verfahren auch über die Materiengesetze, etwa Naturschutz, Elektrizitätswesen, Luftfahrt und Forst. Die Unterlagen werden üblicherweise als gegliedertes Einreichoperat vorgelegt: Antrag, technische Vorhabensbeschreibung, sonstige Unterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung mit Fachbeiträgen. Die Standortwahl folgt nach § 4a UVP-G vorrangig den Flächen des überörtlichen Windenergie-Raumplans des jeweiligen Bundeslandes. Neben dem UVP-G gelten Landesgesetze, etwa zu Naturschutz und Elektrizitätswesen, und die Verfahren unterscheiden sich je nach Bundesland. Wo weder ein überörtlicher Plan noch eine örtliche Widmung vorliegt, ist mit dem Antrag die Zustimmung der Standortgemeinde nachzuweisen, auf deren Gebiet die Fundamente stehen sollen. Beim Repowering liegen Bestandsanlagen häufig außerhalb ausgewiesener Eignungsflächen, sodass Umwidmungen oder Anpassungen der Raumplanung nötig werden können, und Höhenbegrenzungen können Anlagen mit großer Nabenhöhe verhindern. Im Antrag lassen sich außerdem Fristen für Baubeginn und Bauvollendung beantragen.
Durch eine strukturierte Dokumentation aller erforderlichen Unterlagen und eine vorausschauende Abstimmung mit den Behörden machen wir Ihr Repowering-Projekt effizient genehmigungsfähig. Kommunikation und Bewertungen sind transparent, Empfehlungen für die nächsten Schritte benennen wir klar. Die technische Grundlage liefert die Planung des Repowerings. Die Genehmigungsunterlagen enthalten auch das Rückbaukonzept sowie die naturschutzfachlichen Leistungen. Details zu den Verfahrensarten bei Windparks finden Sie unter Bewilligungsverfahren für Windparks. Nach der Kollaudierung beginnt der Betrieb, siehe Betriebsführung beim Repowering.
