Bauleitplanung für Windenergieanlagen: fachliche Begleitung (Deutschland)

Technologie
Wind
Tätigkeitsfeld
Fachliche Begleitung Behördenverfahren
Gutachten / Fachbeiträge / Prüfungen
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

Bauleitplanung für Windenergieanlagen in Deutschland: Wir begleiten das Verfahren fachlich und erstellen die erforderlichen Unterlagen.

Die Bauleitplanung steuert in Deutschland, wo gebaut werden darf. Sie umfasst den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan der Gemeinden, der Baurecht schafft. Windenergieanlagen im Außenbereich sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert. Die Länder können nach § 249 Abs. 9 BauGB Mindestabstände zu bestimmten Wohnnutzungen von höchstens 1.000 Metern festlegen, die in Windenergiegebieten nicht gelten. Die Privilegierung außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete richtet sich nach § 249 BauGB und hängt von gesetzlichen Stichtagen, Flächenzielnachweisen und Übergangsregelungen ab. Darstellungen im Flächennutzungsplan als Sonderbauflächen oder Sondergebiete für Windenergie gelten als Windenergiegebiete im Sinne des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), deshalb kommt ihnen größere Bedeutung zu. Ein solches Verfahren kann Voraussetzung für die Genehmigung sein. Wir unterstützen Sie bei der fachlichen Begleitung und bei den Unterlagen, die dafür notwendig sind. Für Projektierer:innen ist die Bauleitplanung damit eine zentrale Weichenstellung für die Standortentwicklung.

Das Verfahren folgt dem Baugesetzbuch. Die Gemeinde beteiligt Öffentlichkeit und Behörden (§§ 3 und 4 BauGB), stimmt sich mit den Nachbargemeinden ab und wägt alle Belange gegeneinander ab (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Pläne müssen an die Ziele der Raumordnung angepasst sein, Vorranggebiete und Ausschlussgebiete der Regionalplanung sind daher zu beachten. Vorgesehen ist grundsätzlich eine Umweltprüfung mit Umweltbericht. Artenschutzrechtliche Belange sind bereits in der Bauleitplanung zu ermitteln und zu bewerten, zumindest soweit unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse für den Plan in Betracht kommen; der Detailgrad richtet sich nach dem Planungsstand, die weitergehende Prüfung erfolgt im Genehmigungsverfahren. In ausgewiesenen Windenergiegebieten können im Genehmigungsverfahren nach § 6 WindBG unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestimmte Prüfungen entfallen oder angepasst werden, das ist für das konkrete Gebiet und Vorhaben zu prüfen. Für Fledermäuse kann dann eine Abregelungspflicht gelten, auf die im Umweltbericht hinzuweisen ist.

Je nach Vorhaben bieten sich unterschiedliche Planarten an. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan regelt ein konkretes Projekt und kann bei Bedarf den Rückbau vorab festlegen. Ein Angebotsbebauungsplan setzt ein Sondergebiet ohne konkrete Anlagen fest. Beim Repowering kann ein eigener Bebauungsplan vorsehen, dass neue Anlagen nur zulässig sind, wenn ältere zurückgebaut werden. Der qualifizierte Bebauungsplan muss mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen festsetzen. Ob landesrechtliche Abstandsregeln gelten, richtet sich nach den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorgaben sowie der konkreten Ausweisung des Windenergiegebiets. Mit benachbarten Gemeinden kann ein gemeinsamer Flächennutzungsplan nach § 204 BauGB aufgestellt werden. Die Begründung muss so gefasst sein, dass sie einer gerichtlichen Kontrolle standhält.

Die Bauleitplanung steht am Anfang der Genehmigungsplanung. Danach folgt in der Regel das BImSchG-Verfahren. Bauplanungs- und Raumordnungsrecht werden dort weiter geprüft, parallel laufende Verfahren können Synergien bringen. Die fachlichen Grundlagen liefern unter anderem die Naturschutzfachlichen Detailerhebungen zur saP und der Landschaftspflegerische Begleitplan. Für Photovoltaik gibt es die Bauleitplanung für Solarparks. In Österreich entspricht diesem Schritt die Umwidmung für Windparks.

Ihre Vorteile bei der Bauleitplanung
Über 30 Jahre Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Windenergieprojekten
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