Bauleitplanung für Solarparks und PV-Freiflächen (Deutschland)

Technologie
Solar
Tätigkeitsfeld
Schlüsselfertig
Gutachten / Fachbeiträge / Prüfungen
Fachliche Begleitung Behördenverfahren
Phase
Planung
Subphase
Genehmigungsplanung

Bauleitplanung für Solarparks und PV-Freiflächen in Deutschland: Wir begleiten das Verfahren fachlich und stellen die Unterlagen zusammen.

Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland schaffen die Gemeinden in der Regel die planungsrechtliche Grundlage über die Bauleitplanung. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Wir begleiten Sie fachlich durch dieses Verfahren und erstellen die dafür notwendigen Unterlagen für Ihren Solarpark.

Für die Bauleitplanung gilt: Freiflächen-Photovoltaik ist im Außenbereich nur in den gesetzlich privilegierten Fällen ohne Bauleitplanung zulässig, etwa auf Flächen längs von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen bis 200 m Entfernung oder als bestimmte Agri-PV. Im Übrigen sind meist ein Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig. Beide Verfahren sind formal getrennt, werden aber häufig parallel geführt. Im Flächennutzungsplan kommt eine Sonderbaufläche oder die Darstellung als Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie in Betracht, im Bebauungsplan üblicherweise ein sonstiges Sondergebiet. Festgesetzt werden die überbaubaren Flächen, Nebenanlagen wie Einfriedungen, Speicher und Wege sowie der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft. Einen Anspruch auf Aufstellung des Plans gibt es nicht: Die Gemeinde wägt die Belange ab und prüft Standortalternativen. Agri-PV kann nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB privilegiert sein, wenn sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb steht, höchstens 25.000 m² Grundfläche hat und je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben wird. Bei größeren Vorhaben ist auch hier meist ein Bebauungsplan nötig.

Die Bauleitplanung beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss. Danach sind alle abwägungsrelevanten Belange zu ermitteln, darunter Schutzgebiete, Arten- und Habitatschutz, Landschaftsbild und Boden. Fehlen ausreichende Datengrundlagen, sind Umfang und Methode der Erhebungen im Einzelfall festzulegen; dazu können auch Übersichtsbegehungen gehören. Für europarechtlich geschützte Arten gelten zwingende Zugriffsverbote, die Naturschutzbehörde sollte deshalb früh eingebunden werden. Die Umweltprüfung findet im Bauleitplanverfahren statt und kann bei späteren Prüfungen berücksichtigt werden. Ob weitere Prüfungen erforderlich sind, wird im Zulassungsverfahren gesondert beurteilt. Der Eingriffsausgleich ist vor oder mit dem Satzungsbeschluss zu klären; liegt er außerhalb des Plangebiets, müssen die Flächen und die Umsetzung der Maßnahmen rechtlich gesichert sein; die konkrete Sicherung richtet sich nach dem Einzelfall, sonst drohen Abwägungsfehler. Fachliche Bausteine sind unter anderem die Naturschutzfachlichen Detailerhebungen zur saP und der Naturschutzfachliche Fachbeitrag.

Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet sich der Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag zur Umsetzung und weist Grundstücksverfügbarkeit und Finanzierung nach. Üblich sind Regelungen zu Rückbau und Sicherheiten. Dieses Verfahren bietet bei Agri-PV mehr Gestaltungsfreiheit, weil die Festsetzungen nicht an den Katalog des Baugesetzbuchs gebunden sind. Wird die PV-Nutzung nur befristet festgesetzt, begründet das allein noch keine Rückbaupflicht, deshalb wird eine vertragliche Regelung mit landwirtschaftlicher Nachnutzung empfohlen. Städtebauliche Verträge können Planungskosten abdecken, aber kein bestimmtes Planergebnis zusichern, und Vereinbarungen zur finanziellen Beteiligung der Standortgemeinde nach § 6 EEG dürfen bei Freiflächenanlagen nicht vor dem Beschluss des Bebauungsplans geschlossen werden. Je früher die Gemeinde eingebunden ist, desto verlässlicher lässt sich der Zeitplan abschätzen. Das Pendant für Windparks ist die Bauleitplanung für Windenergieanlagen. Ändert sich das Projekt später, unterstützt das Änderungsverfahren für PV-Projekte. Mehr zu unseren Agri-PV-Anlagen finden Sie beim EWS Sonnenfeld®.

Ihre Vorteile bei der Bauleitplanung für Solarparks
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Fundiertes Behördenwissen und Kenntnisse der Sachverständigenanforderungen
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