Entwurfsplanung Photovoltaik: Netz, Natur, Umwidmung, Bau u. a.
Entwurfsplanung für Photovoltaik: Wir erarbeiten Netzkonzept, Infrastruktur und Fachbeiträge, die Ihr PV-Projekt bis zur Genehmigung tragen.
Nach der Vorprojektierung wird Ihr Photovoltaik-Projekt in der Entwurfsplanung konkret. Aus der Grundsatzentscheidung entsteht ein Entwurf, der Fläche, Anlagentechnik, Netzanschluss und Umweltwirkungen zusammenführt. Das gilt für Freiflächenanlagen ebenso wie für Agri-PV, bei der die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche erhalten bleibt. Unser Biologieteam liefert naturschutzfachliche Detailerhebungen und eine ökologische Bewertung, die hilft, Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren. Ein guter Entwurf ist so aufgebaut, dass er im Verfahren prüffähig ist: Lageplan, Belegung, Kabelwege, Trafostandorte, Zufahrten und Bauflächen sind aufeinander abgestimmt, sodass Behörden, Netzbetreiberin und Grundeigentümer:innen dieselbe Planungsgrundlage vor sich haben. Für Agri-PV dient die DIN SPEC 91434 als Orientierung; sie unterscheidet hoch aufgeständerte Systeme ab 2,1 Metern lichter Höhe von bodennahen und begrenzt den Flächenverlust für die Landwirtschaft.
Ob eine Fläche für eine PV-Anlage gewidmet werden kann, regelt die Raumordnung der Bundesländer. Widmungskategorien, Flächenobergrenzen und Ausschlussgebiete unterscheiden sich je nach Bundesland: Manche Länder begrenzen die Größe zusammenhängender Widmungsflächen, bevorzugen Standorte nahe bestehender Infrastruktur wie Umspannwerken und schließen Natur- und Europaschutzgebiete aus. Für das Umwidmungsverfahren erstellen wir Fachbeiträge zu Klimarelevanz, Landschaftsbild und Naturschutz, für Agri-PV- ebenso wie für Freiflächenanlagen. Auch die Verfahrensfrage gehört in den Entwurf: Ob eine PV-Anlage UVP-pflichtig ist oder gemeinsam mit anderen Vorhaben zu beurteilen ist, richtet sich nach den Tatbeständen, Schwellenwerten und Kumulierungsregeln des UVP-G 2000; ein räumlicher oder sachlicher Zusammenhang mit einem Windpark kann dabei für die Kumulierungsprüfung relevant sein. Dass Anlagen nach rund 30 Jahren Laufzeit meist rückbaubar sind und die Fläche danach wieder genutzt werden kann, ist dabei ein Punkt, der im Verfahren häufig zur Sprache kommt.
Technisch klärt die Entwurfsplanung den Netzanschluss: Das Netzkonzept stimmen wir mit der Netzbetreiberin ab. Die Anforderungen an das Netzverhalten hängen von der Leistungsklasse ab, die technischen Regeln für Erzeugungsanlagen (TOR Erzeuger) unterscheiden dafür die Typen A bis D. Wie gut der Anschlusspunkt ausgelastet wird, zeigt die Lastganganalyse für Hybridparks, besonders wenn später ein Batteriespeicher dazukommt. Die bautechnische Konzepterstellung umfasst Zuwegungen, Verkabelung, Trafostationen und temporäre Logistikflächen. Für die schalltechnische Genehmigung von PV-Zentralwechselrichtern messen wir bei Bedarf die Schallimmissionen.
Aus Sicht des Naturschutzes zählen im Entwurf auch Layout und Bauweise. Ausreichende Reihenabstände, ein begrenzter Überdeckungsgrad, möglichst reversible Fundamente, unversiegelte Wege und eine durchlässige Einfriedung verringern die Eingriffe; die Bauzeit sollte außerhalb der Brutzeiten liegen. Was an einem Standort passt, hängt von der bisherigen Nutzung und den vorkommenden Arten ab, deshalb stehen die Erhebungen am Anfang des Entwurfs. Wer Photovoltaik mit Windkraft kombinieren möchte, findet die Windseite in der Vorprojektierung für Windparks und in der Entwurfsplanung für Windparks.
